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Landkreis Günzburg: Notfallsanitäter sollen Medikamente geben dürfen

Landkreis Günzburg

Notfallsanitäter sollen Medikamente geben dürfen

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    Notfallsanitäter dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen ausgewählte Medikamente geben.
    Notfallsanitäter dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen ausgewählte Medikamente geben. Foto: Marcus Merk (Symbolfoto)

    Die drei Jahre lang ausgebildeten Notfallsanitäter werden die Rettungsassistenten mit ihrer zweijährigen Ausbildungszeit bei der Standardbesetzung eines Rettungswagens ersetzen. Ein Bundesgesetz legt dabei fest, dass sie künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch ärztliche Maßnahmen treffen dürfen, beispielsweise ausgewählte Medikamente geben, ohne dass ein Notarzt alarmiert wird. Die Verbandsversammlung des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Donau-Iller ist bei ihrer Sitzung im Günzburger Landratsamt darüber informiert worden, dass Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern dabei zwar sehr restriktiv sei, aber kein anderes stelle bislang einen so hohen Standard dabei sicher.

    Notärzte sollen so Kapazitäten für andere Fälle haben

    Der regional zuständige Ärztliche Leiter Rettungsdienst wird jedem einzelnen Notfallsanitäter nach einer entsprechenden Schulung die Erlaubnis erteilen, er kann dann anhand vorgegebener Muster selbstständig handeln, ohne zuvor im Einsatz um Erlaubnis zu fragen. Dabei gibt es fünf sogenannte Zustandsbilder, bei denen nach jetzigem Stand drei Medikamente von diesem nicht-ärztlichen Personal angewandt werden dürfen. Eine Rolle spielt dabei auch, dass so gewisse Einsätze künftig ohne Notarzt abgewickelt werden können, bei denen der Mediziner bislang gebunden gewesen wäre. So werden Kapazitäten für Notfälle geschaffen, bei denen er dringend erforderlich ist.

    Um sicherzustellen, dass die Standards eingehalten werden, muss jeder Einzelfall in einem digitalen Einsatzprotokoll festgehalten werden. Der Rettungsdienstleiter der jeweiligen Hilfsorganisation prüft es und legt es anonymisiert dem regionalen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst vor. Dabei wird auch das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement in München involviert. Wenn etwas schief geht, kämen Haftungsansprüche auf den Zweckverband zu. Derzeit laufen noch Schulungen, doch im zweiten Quartal nächsten Jahres sollen diese heilkundlichen Maßnahmen auf die Notfallsanitäter delegiert werden.

    Vertrag mit den Johannitern endet

    Der Zweckverband, der im vergangenen Jahr laut einem der Versammlung vorgelegten Bericht übrigens schuldenfrei war, wurde auch darüber informiert, dass der Vertrag mit den Johannitern für den Rettungswagen-Stellplatz in Kleinkötz zum 30. September 2019 planmäßig endet und eine europaweite Ausschreibung für die Neuvergabe gestartet wird. Die Verbandsversammlung soll am 29. Mai nächsten Jahres dann entscheiden, wer den Stellplatz künftig betreiben wird.

    Zudem war der Austausch der Videowand in der Integrierten Leitstelle in Krumbach, wo derzeit auch einige Stellen unbesetzt sind, Thema. Bei Monitoren seien Standbilder eingebrannt und Geräte seien defekt, weshalb die Maßnahme nötig sei. Die Kosten dafür sind nicht förderfähig, weshalb eine Entscheidung zuletzt zurückgestellt worden war, damit das Rote Kreuz als Betreiber prüfen konnte, wie sie sich reduzieren lassen. So kann der Betrag nun von 16750 auf knapp 14000 Euro reduziert werden, weil vorhandene Komponenten weiterverwendet werden können und auch Eigenleistungen übernommen werden. Günzburgs Landrat Hubert Hafner als Vorsitzender des Zweckverbands hätte sich aber ein weiteres Entgegenkommen des Roten Kreuzes gewünscht, wie er sagte.

    Abschied von der Geschäftsführerin

    Hafner verabschiedete während der Sitzung auch Julia Lindner, die den Verband als Geschäftsführerin seit vielen Jahren geleitet hatte, und dankte ihr für ihre Arbeit. Sie ist bereits zum Landesverband des Bayerischen Roten Kreuzes gewechselt. Ihr Nachfolger ist Jan Terboven.

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