Zur Zeit können viele geplante Mitgliederversammlungen von Vereinen wegen den geltenden Beschränkungen nicht stattfinden und müssen auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Anstehende Neuwahlen können nicht durchgeführt und notwendige Beschlüsse nicht gefasst werden. Dieses Problem hat der Gesetzgeber gesehen und Sonderregelungen in einem am 28. März in Kraft getretenen Gesetz erlassen. Der Günzburger Notar Martin Wachter teilt unserer Zeitung mit, was es damit auf sich hat:
Landkreis Günzburg