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Neuburg: Nur noch ein Fall für den Abrissbagger

Neuburg

Nur noch ein Fall für den Abrissbagger

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    Der Abrissbagger ist da. Übrig bleibt ein Haufen Schutt. Hier stand einst das florierende Gasthaus Adler in Langenhaslach. Zuletzt präsentierte es sich als dahinsiechendes sanierungsbedürftiges Baudenkmal.
    Der Abrissbagger ist da. Übrig bleibt ein Haufen Schutt. Hier stand einst das florierende Gasthaus Adler in Langenhaslach. Zuletzt präsentierte es sich als dahinsiechendes sanierungsbedürftiges Baudenkmal. Foto: Dieter Jehle

    Einst florierendes Gasthaus, dann dahinsiechendes, sanierungsbedürftiges Baudenkmal und jetzt ein Haufen Schutt. In wenigen Tagen ist vom ehemaligen „Huber-Haus“ nichts mehr zu sehen. Lediglich das ein oder andere Foto wird an das traditionsreiche Gebäude erinnern. Die Ursache des Brandes wird wohl letztendlich nicht geklärt werden. Dennoch bleiben Fragen. Wie im Übrigen auch bei den Bränden im Oktober 2014 in Neuburg und im Februar 2017 in Wattenweiler.

    Mittwoch, 2. Januar 2018, 2.12 Uhr. Feuerwehrleute der Freiwillige Feuerwehr Langenhaslach und der benachbarten Wehren werden aus dem Schlaf gerissen. Es brennt in

    Noch am selben Nachmittag des Brandtages gaben die Ermittler das Gebäude frei. Der Zustand des Gebäudes ließ intensive Ermittlungen aufgrund hoher Einsturzgefahr nicht mehr zu. „Der Sachschaden liegt bei 50000 Euro. Es besteht die Möglichkeit, dass der Brand durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verursacht worden sein könnte“, so lautet die offizielle Version der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen.

    Mittwoch, 1. Februar 2017, 7.38 Uhr. Im ehemaligen unbewohnten Gasthof Stern in Wattenweiler raucht es aus einem Zimmer im Erdgeschoss. Die schnell angerückten Feuerwehrleute entdecken eine glimmende Eckbank. Sie können Schlimmeres verhindern. Der Schaden wird mit 44000 Euro beziffert. Das rund 200 Jahre alte Gebäude stand nicht unter Denkmalschutz. Es sollte mit öffentlichen Mitteln saniert werden. Die Staatsanwaltschaft Memmingen stellte die Ermittlungen ein.

    Juristisch betrachtet sind die Brände in Neuburg und Wattenweiler abgeschlossen

    Freitag, 24. Oktober 2014, 23.44 Uhr. Ein Flammenmeer bricht über den Neuburger Ortskern herein. Das ehemalige „Hehl-Anwesen“ im Ortskern brennt lichterloh. Das seit Jahren leer stehende Gebäude war zum Zeitpunkt in Privatbesitz, sorgte aber immer wieder aufgrund seines erbärmlichen Zustands für Diskussionen im Ort. Es wurde als Schandfleck betitelt. Die Problematik: Das Gebäude stand unter Denkmalschutz. Der entstandene Sachschaden wurde auf rund 80000 Euro geschätzt. Die Staatsanwaltschaft Memmingen stellte die Ermittlungen ein.

    Juristisch betrachtet sind die Brände in Neuburg und Wattenweiler abgeschlossen. Auch in Langenhaslach wird es wohl keine neuen Erkenntnisse geben. Letztendlich wird auch dieses Verfahren eingestellt werden. Doch es bleiben viele Fragen. War es ein „Affront“ gegen den Denkmalschutz? Wie konnte sich in einer feuchten Oktobernacht in Neuburg ein seit Jahren leer stehendes Gebäude entzünden? Warum fing in Wattenweiler eine Eckbank Feuer? Reichte in Langenhaslach tatsächlich in einer kalten Winternacht ein Feuerwehrwerkskörper als Ursache aus? In Langenhaslach und Wattenweiler sollten die Gebäude mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse zu neuem Glanz verholfen werden.

    In Wattenweiler konnte der Zimmerbrand dies nicht verhindern. Und in Neuburg wurde seit Jahren der bedauerliche Zustand des Hehl-Anwesens beklagt. Investoren hatten wegen des Denkmalschutzes kein Interesse. Für die Staatsanwaltschaft ist ein Zusammenhang zwischen den Bränden in Neuburg und Wattenweiler nicht erkennbar. Das Polizeipräsidium Schwaben teilte auf Anfrage mit, dass für das Delikt einer schweren Brandstiftung unerheblich ist, ob das Gebäude bewohnt ist oder nicht. Die Brandfälle werden bzw. wurden deshalb vom Ermittlungsumfang gleich behandelt. Ohne konkreten Erfolg.

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