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Neu-Ulm/München: B10-Ausbau: Naturschützer unterliegen vor Gericht

Neu-Ulm/München

B10-Ausbau: Naturschützer unterliegen vor Gericht

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    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat die Klagen des Bund Naturschutz sowie eines Pfuhler Landwirts zum B10-Ausbau abgewiesen.
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat die Klagen des Bund Naturschutz sowie eines Pfuhler Landwirts zum B10-Ausbau abgewiesen. Foto: Alexander Kaya

    Das Urteil ist gefallen: Der B10-Ausbau kommt – und zwar im großen Stil. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht München entschieden und damit die Klage des Bund Naturschutz und eines Pfuhler Landwirts abgewiesen. Auch wenn die Naturschützer enttäuscht sind, überrascht sind sie vom Ausgang des Verfahrens nicht.

    Es habe „wie zu erwarten“ eine Ablehnung gegeben, wie Bernd Kurus-Nägele, Kreisgeschäftsführer des Bund Naturschutz, auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte. „Das war vorher schon ein abgekartetes Spiel“, die Verhandlung sei eine reine „Pflichtveranstaltung“ gewesen. „Wir bedauern sehr, dass das Gericht nicht den Mut hatte, sich gegen die Behörden des Freistaates Bayern für eine menschen- und naturverträgliche Lösung auszusprechen“, erklärt Thomas Frey, Regionalreferent für Schwaben beim Bund Naturschutz. „Leider sind die gesetzlichen Regelungen so, dass die Straßenbaubehörden weitgehend freie Hand bei der Ausgestaltung von Straßenbauvorhaben haben.“

    Wie berichtet, ist der Bund Naturschutz dagegen, dass die B10 auf dem 5,5 Kilometer langen Abschnitt von der Anschlussstelle Nersingen bis zum Stadtrand auf eine Fahrbahnbreite von 31 Metern mit vier Spuren samt Stand- und Mittelstreifen ausgebaut wird. Experten gehen in einem Verkehrsgutachten davon aus, dass die Zahl der Fahrzeuge bei einem Ausbau von heute 20000 auf 36000 im Jahr 2030 steigen würde – eine Prognose, an der Kreisgeschäftsführer Kurus-Nägele mehr als Zweifel hegt: „Das wird es niemals im Leben geben.“ Das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Bundesbodenschutzgesetz sehen bei Eingriffen ein sogenanntes Minimierungsgebot vor – und das wurde nach Ansicht des Bund Naturschutz bei den Plänen für den B10-Ausbau nicht eingehalten.

    Vor Gericht hatten die Naturschützer dem Freistaat Bayern einen Vergleich angeboten: Wenn der Querschnitt der Straße von 31 Meter auf 21 Meter zurückgenommen worden wäre, hätte der Bund Naturschutz seine Klage zurückgenommen. Doch auf diesen Kompromiss wollten sich die Vertreter des Freistaats nicht einlassen. „Ein solches Verfahren kann man sich eigentlich schenken“, betont Kurus-Nägele und fügt hinzu: „Man hätte besser von vornherein sagen sollen: Wir bauen die Straße und es dürfen keine Einwände vorgebracht werden.“ Denn auch die Bürger seien mit ihren vorgebrachten Einwänden „ziemlich übel abgekanzelt worden“.

    Eine Revision wurde für die Klagen des Bund Naturschutz und des Landwirts ebenfalls nicht zugelassen, wie der Verwaltungsgerichtshof gestern schriftlich mitteilte. Eine genaue Begründung, warum die Klagen nicht stattgegeben wurde, soll in den kommenden Wochen folgen. Der Bund Naturschutz will diese Begründung abwarten und dann „über den weiteren Fortgang“ entscheiden, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung der Naturschützer. Kurus-Nägele wies jedoch bereits im Gespräch mit unserer Zeitung darauf hin: „Wir haben jetzt eigentlich keine Möglichkeit mehr.“ Dass die Niederlage vor Gericht für ihn abzusehen war, ändere aber nichts an zukünftigen Belangen des Bund Naturschutz: „Wir würden nächstes Mal auch wieder klagen – das ist unsere Aufgabe als Bund Naturschutz.“

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