Günzburg Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai (Augsburg) bestätigte Informationen unserer Zeitung, dass gegen die 36-Jährige ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Insolvenzdelikts läuft. Rottmann muss sich am 29. Mai vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Der Vorwurf: Insolvenzverschleppung. Das teilte Roland Fink, Sprecher des Amtsgerichts in Strafangelegenheiten, auf Anfrage mit. Außerdem sollen mehrere Gläubiger gegen die Discobetreiber juristisch vorgehen. Sie wollen ihr Geld zurück.
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