Dem Bau der Umgehungsstraße in Münsterhausen steht nichts mehr im Weg. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Klägers Karl Alt gegen die Nichtzulassung seiner Revision in dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juli 2017 zurückgewiesen. „Endlich hat das Bundesverwaltungsgericht über die Nichtzulassungsbeschwerde entschieden. Wie erwartet, wurde die Beschwerde abgewiesen“, erklärt Bürgermeister Robert Hartinger. Gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach und der Regierung von Schwaben werde nun versucht, schnellstmöglich mit dem Bau der neuen Straße zu beginnen. Mehr Informationen zum weiteren Vorgehen der Gemeinde und den nächsten Schritten zum Bau der Straße soll es laut Hartinger in der kommenden Gemeinderatssitzung geben.
Münsterhausen