Wer gesetzlichen Mindestlohn bezahlt bekommt, sollte im Januar die Lohnabrechnung genau anschauen, empfiehlt der DGB-Kreisvorsitzende Werner Gloning, denn seit Jahresbeginn gibt es anstatt bisher 8,50 jetzt 8,84 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle macht das circa 55 Euro mehr im Monat. Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Auszubildende, für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach der Arbeitslosigkeit, je nach dem auch bei Praktika. Auch für Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Günzburg