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Memmingen: Erpressungsprozess: Staatsanwaltschaft trifft überraschende Entscheidung

Memmingen

Erpressungsprozess: Staatsanwaltschaft trifft überraschende Entscheidung

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    Im Erpressungsfall vor dem Landgericht gab es nun die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
    Im Erpressungsfall vor dem Landgericht gab es nun die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Nach den höchst unterschiedlichen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Prozess wegen räuberischer Erpressung vor dem Landgericht Memmingen gegen drei Angeklagte wird nun mit Spannung das Urteil erwartet. Erst in knapp einer Woche entscheidet sich, ob zwei der drei Männer mehrere Jahre in Haft kommen. Bei der letzten fingierten Geldübergabe der Erpressung eines früheren Bandenmitglieds aus dem Drogenmilieu hatte die Polizei in Günzburg zwei Täter festgenommen. 

    Am vierten Verhandlungstag der 1. Strafkammer, der sich gute acht Stunden hinzog, hat die Staatsanwaltschaft überraschend den Vorwurf der bandenmäßigen Tatausführung fallen gelassen. Gegen die beiden 48 und 43 Jahre alten Angeklagten aus Lettland und Russland wurden wegen drei vollendeter Fälle räuberischer Erpressung und eines versuchten Falls fünf Jahre und sechs Monate sowie zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis beantragt. Für den nicht vorbestraften dritten Angeklagten im Alter von 23 Jahren forderte die Staatsanwältin eine sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung. 

    Versuchte Geldwäsche statt Erpressung?

    Der junge Mann, Sohn des Letten, habe nur als Geldabholer fungiert und nichts über den Hintergrund des Verbrechens gewusst. Statt der Beteiligung an der Erpressung könnte auch eine versuchte Geldwäsche in Betracht kommen, wie Kammervorsitzender Bernhard Lang feststellte. 25.000 Euro aus dem letzten, gescheiterten Erpressungsversuch sollten an Ehefrau und Verwandtschaft eines als Drahtzieher gesuchten Russlanddeutschen aus Dischingen (Landkreis Heidenheim) überwiesen werden, der nach Spanien geflüchtet ist. Nach dem Mann wird schon seit vergangenem Jahr intensiv gesucht, nach der Festnahme wird mit einer Anklage und einem weiteren Prozess gerechnet, wie aus Ermittlerkreisen zu erfahren war. 

    Anwältin Christina Mucha (Memmingen) und ihre beiden Kolleginnen Aliena Popp (Neu-Ulm) und Benita Brückner (Kempten) haben die Rolle ihrer Mandanten bei der Tat erheblich niedriger eingestuft und sehen die meisten Vorwürfe bandenmäßiger Erpressung als nicht erwiesen an. Für den Letten forderte Mucha lediglich wegen Beihilfe in zwei Fällen eine Freiheitsstrafe mit Bewährung. „Der Anklagevorwurf hat sich nicht erhärtet“, meinte Verteidigerin Brückner. Der 43-jährige Russlanddeutsche kenne den Letten gar nicht und sei nicht mal im gleichen Gefängnis gewesen. Als einziger Kontakt sei der Besuch ihres Mandanten in der Firma des Dischingers bewiesen, bei dem ein Briefumschlag mit 20.000 Euro übergeben worden sein soll. Die Erpressung sei durch den gesuchten mutmaßlichen Dischinger begonnen worden, den Brückner als Haupttäter bezeichnete. 

    Als wenig überzeugend stuften die Anwältinnen den Hauptzeugen aus dem Kreis Günzburg als mutmaßliches Opfer ein. Der habe keinerlei schriftliche Aufzeichnungen oder sonstige Beweise für die angeblichen Geldzahlungen in Höhe von fast 200.000 Euro vorgelegt, darunter angebliche Kredite bei einer Bank, Barbeträge vom Arbeitgeber und vom Bruder des Opfers. Hintergrund der Erpressung seien nach Angaben des Hauptzeugen Haftstrafen in einem Drogenprozess gewesen, für die nun quasi Wiedergutmachung vom Opfer verlangt worden sein soll. Bei Nichtzahlung sei ihm mit der russischen Mafia gedroht worden. Vor 13 Jahren hatte das Landgericht Augsburg vier Männer, darunter den Dischinger, den Zeugen aus dem Landkreis Günzburg und zwei weitere Angeklagte zu langjährigen Gefängnisstrafen wegen umfangreichen Heroinhandels verurteilt. Damals wurde das Rauschgift bei Beschaffungsfahrten aus den Niederlanden nach Schwaben gebraucht und unter anderem in einem Drogenbunker in Gundremmingen deponiert. 

    Alexander Kühne (Illertissen) beantragte für den jüngsten Angeklagten Freispruch, da dieser über die Tatbegehung keinerlei Kenntnisse gehabt hätte und seinem Vater mit der Geldabholung lediglich einen Gefallen tun wollte. Noch in der Verhandlung wurde der Haftbefehl gegen den 23-Jährigen aufgehoben. Er muss allerdings bei der Urteilsverkündung am 1. Juli zur Gerichtsverhandlung kommen, sonst drohe ihm eine erneute Inhaftierung, machte ihm Vorsitzender Richter Lang klar. Die Verteidigerinnen und Anwalt Kühne wiesen außerdem die Adhäsionsklage des Hauptzeugen zurück. Als Nebenkläger, vertreten durch

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