Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Marktgemeinderat: Trotz höherer Ausgaben noch Geld für die Rücklage

Marktgemeinderat

Trotz höherer Ausgaben noch Geld für die Rücklage

    • |

    Dass Waldstetten finanziell nicht schlecht da steht, hat sich in der Sitzung des Marktgemeinderats wieder einmal gezeigt. Obwohl im vergangenen Jahr deutlich mehr Geld ausgegeben werden musste, als im Haushaltsplan vorgesehen war, hat es noch für eine überraschende Zuführung zur ohnehin mehr als sechs Millionen Euro starken Rücklage gereicht.

    Trotz über-und außerplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt (knapp 83000 Euro) und im Vermögenshaushalt (knapp 12000 Euro) konnte die Marktgemeinde gut 391000 Euro der Rücklage zuführen, im Haushaltsplan war bei diesem Posten eine Null angesetzt. Haushaltsreste aus dem Jahr 2018 wurden einstimmig beschlossen, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einstimmig genehmigt und die Jahresrechnung 2018 ebenfalls ohne Gegenstimmen festgestellt.

    Diesen Beschluss verknüpften die Gemeinderäte auf Vorschlag des Zweiten Bürgermeisters Mathias Mader allerdings mit einem Vorbehalt, weil aus Krankheitsgründen noch keine Rechnungsprüfung stattfinden konnte.

    Um Geld ging es auch bei der Anpassung der Friedhofsgebühren, Bürgermeister Michael Kusch sprach von „moderaten Erhöhungen“. Nach zwei Jahren hat das auf dem Waldstetter Friedhof tätige Bestattungsunternehmen zum Beginn des Jahres 2020 eine Preiserhöhung angekündigt und auf gestiegene Lohn-, Energie und Allgemeinkosten hingewiesen. So steigt beispielsweise der Preis für das Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bis zu einer Tiefe von 1,80 Metern von 187,90 auf 195,96 Euro. Bei einem bis zu 2,40 Meter tiefen Erdgrab steigen diese Kosten von 245,05 auf 263,45 Euro. Für die Träger bei Beerdigungen werden künftig 105,34 anstatt bisher 97,96 Euro fällig.

    Auch für das Öffnen und Schließen eines Urnengrabs müssen Hinterbliebene ab 1. Januar mehr bezahlen. Anstelle von bisher 81,38 sind es dann 87,49 Euro. Die Verwaltungspauschale pro Bestattung oder Exhumierung, die bisher 63 Euro betrug, verteuert sich im Vergleich zu den anderen Posten stark, nämlich auf 94 Euro. Die Grabnutzungsgebühren bleiben von diesen Preiserhöhungen des Bestatters unberührt. Die Marktgemeinderäte haben den neuen Preisen einhellig zugestimmt.

    Schnell erledigt war die Bestellung von Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahl im März 2020. Wahlleiter wird Simon Pietsch, seine Vertreterin Regina Hässler. Beide haben im Vorfeld der Marktgemeinderatssitzung zugesagt, dieses Amt zu übernehmen.

    Nicht ganz so einfach war die Entscheidung über die Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf einem Grundstück, das unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am unteren Wurfbrunnen“ anschließt. Gegenüber ist ein ebenfalls im Außenbereich liegendes Grundstück schon bebaut. Der Bürger, der jetzt die

    Das Bauvorhaben sei eine „Abrundung“ der vorhandenen Bebauung sagte Ratsmitglied Christoph Schneider. Auch der stellvertretende Bürgermeister Mathias Mader befürwortete die Bauvoranfrage und deutete an, dass die Marktgemeinde dem Bürger in den Verhandlungen mit dem Landratsamt über die Bebauung seines voll erschlossenen Grundstücks Rückendeckung geben wolle.

    Das Landratsamt Günzburg hatte im Vorfeld dem Antragsteller auf eine formlose Anfrage mitgeteilt, dass für sein Grundstück kein Baurecht bestehe, weil es im Außenbereich liege und dort nur privilegierte Bauten erlaubt seien.

    Die Marktgemeinderäte haben dem Bau und Betrieb einer dieselmotorbetriebenen mobilen Anlage zum Brechen und Sieben von Beton-, Ziegel- und Asphaltbruch zugestimmt. Die Genehmigung gilt bis Ende des Jahres 2034. Außerdem soll in der Waldstetter Sandgrube auch die zeitweilige Lagerung von Beton-, Ziegel- und Asphaltbruch erlaubt sein.

    Der Betreiber der Anlage hat schon seit 2006 die entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung und hat jetzt um die befristete Verlängerung gebeten. Im September haben die Waldstetter Marktgemeinderäte im baurechtlichen Verfahren dem Antrag auf Trockenabbau von Sand mit Wiederverfüllung von reinem unbelasteten Erdaushub und der Errichtung einer mobilen Brechanlage schon das gemeindliche Einvernehmen gegeben. (ilor)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden