Hunde mit ärztlichem Attest durfte sie behandeln, alle anderen nicht – dagegen hatte Isabel Mutschler vom Hundesalon Lakida in Syrgenstein (Kreis Dillingen) mit anderen Hundefriseuren geklagt. Und recht bekommen: Laut Urteil vom 28. Januar des Verwaltungsgerichts Augsburg darf sie nun alle Hunde behandeln, nicht nur die mit ärztlichem Attest. Doch lässt sich diese Ausnahme auf den benachbarten Landkreis Günzburg übertragen? Thomas Strehler, Jurist und Abteilungsleiter am Landratsamt Dillingen, sagt: „Das war ein Eilantrag, der regelt nur diesen Einzelfall.“ Das Urteil habe also keine allgemeine Wirkung. Auch Jenny Schack, Sprecherin des Landkreises Günzburg, betont: „Jeder Einzelfall muss geprüft werden.“ Wenn es aber dem Prinzip „Click und Collect“ entspreche, also, „dass der Hund abgegeben und wieder abgeholt wird, sehen wir dies im Rahmen des Erlaubten“.
Landkreis Günzburg