Das Auto hatte eine deutsche Zulassung, der Fahrer war ein Staatsbürger der Republik Moldau – und schnell hatten die Fahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm den Sachverhalt parat, dass sie denselben Mann bereits im Februar 2021 wegen eines illegalen Aufenthalts in Deutschland belangt hatten. Am 20. April nun erwischten sie den 25-Jährigen an der
Unvorteilhaft für den Mann wird sich nun auswirken, dass er wegen des vorherigen Delikts erst im Mai 2021 wieder in das Bundesgebiet einreisen hätte dürfen. Somit befand er sich automatisch auch diesmal illegal in Deutschland.
Für das zu erwartende Strafverfahren musste er eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen. Außerdem muss der 25-Jährige das Bundesgebiet bis spätestens Sonntag, 25. April, verlassen. (AZ)
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