Seit 2015 bestehen für die damaligen Flutpolderstandorte Leipheim, Höchstädt, Schwenningen, Steinheim und Dillingen vorläufige Sicherungen. Damit wurden die damals vorgesehenen Standorte als „vorläufig zur Hochwasserentlastung und -rückhaltung beanspruchte Gebiete“ gekennzeichnet und für fünf Jahre rechtlich für den Hochwasserrückhalt gesichert.
Leipheim