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Leipheim: IG Metall erreicht erstmals Tarifvertrag bei Wanzl

Leipheim

IG Metall erreicht erstmals Tarifvertrag bei Wanzl

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    Vor ziemlich genau einem Jahr sind Beschäftigte von Wanzl, unterstützt von gewerkschaftlich organisierten Mitgliedern aus anderen Betrieben, von der Leipheimer Firmenzentrale zu einer Kundgebung in die Stadt gezogen.
    Vor ziemlich genau einem Jahr sind Beschäftigte von Wanzl, unterstützt von gewerkschaftlich organisierten Mitgliedern aus anderen Betrieben, von der Leipheimer Firmenzentrale zu einer Kundgebung in die Stadt gezogen. Foto: Bernhard Weizenegger

    Die IG Metall Bayern hat für die rund 2000 Beschäftigten des schwäbischen Einkaufswagen-Herstellers Wanzl in Leipheim und Kirchheim erstmals einen Tarifvertrag abgeschlossen. Der Haustarifvertrag regelt unter anderem die 35-Stunden-Woche, die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie eine Entgelterhöhung von 2,3 Prozent in diesem Jahr. Das teilt die Gewerkschaft am Donnerstag mit. Damit seien nun unbezahlte Mehrarbeit und verpflichtende Samstagsarbeit ausgeschlossen, und das Weihnachts- und Urlaubsgeld sei für die Beschäftigten in 2020 und 2021 gesichert.

    "Tarifverträge noch wichtiger in der Corona-Krise"

    Johann Horn, Bezirksleiter der IG Metall Bayern, sagt: „In der Corona-Krise sind Tarifverträge für die Beschäftigten noch wichtiger, denn sie geben ihnen Sicherheit. Es ist ein wichtiges Signal auch an andere Arbeitgeber, dass wir mit Wanzl ein Unternehmen neu in die Tarifbindung hineingeholt haben.“

    Günter Frey, der erste Bevollmächtigte der IG Metall Neu-Ulm/Günzburg betont, dass die Wanzl-Beschäftigten mit der IG Metall zwei Jahre lang für diesen Tarifvertrag gekämpft haben, „nicht zuletzt mit mehreren Warnstreiks. Das Engagement und die Solidarität der Beschäftigten zahlt sich jetzt für sie aus. Das kann auch ein Vorbild für weitere Belegschaften in der Region sein“.

    Das soll in einer zweiten Stufe geregelt werden

    In einer zweiten Stufe wollen die IG Metall und das Unternehmen weitere Themen im Rahmen des neuen Haustarifvertrags regeln, zum Beispiel Altersteilzeit, Alterskündigungsschutz und die Übernahme von Auszubildenden. (zg)

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