Haarsträubende Szenen haben sich auf der A8 bei Leipheim abgespielt: Ein Mann am Steuer eines Kleinwagens hatte mit riskanten Fahrmanövern gefährliche Situationen herbeigeführt. Der 32-Jährige hatte keinen Führerschein, war aber erheblich alkoholisiert und stand unter Drogeneinfluss. So lautet zumindest die Anklage gegen ihn. Doch der Prozess beim Günzburger Amtsgericht platzte am Donnerstag zunächst, da die Schuldfähigkeit des Mannes mit einem psychiatrischen Gutachten geklärt werden soll.
Der Angeklagte aus dem baden-württembergischen Schwäbisch Gmünd hat an das, was er an diesem Juli-Nachmittag auf der Autobahn vollführte, keine Erinnerung: „Ich kann’s nicht mehr sagen.“ Zunächst hatte der 32-Jährige auf der linken der drei Fahrspuren einen BMW bis auf 90 Stundenkilometer ausgebremst. Dann überholte er einen Transporter rechts, bremste den BMW erneut aus und anschließend wechselte er auf die rechte Spur. Dort zwang er mehrere Lastwagen immer wieder, bis auf 30 Stundenkilometer abzubremsen. Durch die riskanten Fahrmanöver wäre es laut Staatsanwaltschaft fast zu Unfällen gekommen, die nur durch die Aufmerksamkeit und schnelle Reaktion der anderen Verkehrsteilnehmer hätten verhindert werden können.
2,36 Promille im Blut und deutlicher Einfluss von Kokain
Eine gültige Fahrerlaubnis hatte der Mann im Juli nicht. Nachdem die Polizei ihn nur eine Stunde später geschnappt hatte, ergab eine Blutprobe 2,36 Promille sowie deutlichen Drogeneinfluss durch Kokain. Auslöser für die Kombination aus Alkohol und Drogen war der Tod des Vaters und eines seiner Geschwister, das „hat mich voll aus der Bahn geschmissen“, sagte er zum Auftakt des Verfahrens. Erst kurz zuvor war er aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden.
Mit dem Konsum von Drogen scheint der Angeklagte ohnehin ein Problem zu haben, denn er hatte schon eine Entzugstherapie und eine Vorstrafe wegen Vollrausches. Wegen eines weiteren Verfahrens in Ingolstadt ist bereits ein psychiatrisches Gutachten in Arbeit, wie Rechtsanwalt Jörg Meyer (Regensburg) auf Nachfrage unserer Zeitung informierte. Vom Ergebnis eines zusätzlichen Gutachtens für die Neuauflage des Prozesses am Günzburger Amtsgericht wird es abhängen, wie die Schuldfähigkeit des Angeklagten eingestuft wird und ob er zum Entzug in einer geschlossenen Abteilung untergebracht wird.
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