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Landkreis Günzburg: Warum die Corona-Ampel im Kreis Günzburg bald auf „Rot“ steht

Landkreis Günzburg

Warum die Corona-Ampel im Kreis Günzburg bald auf „Rot“ steht

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    Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen im Landkreis Günzburg schnellte  in die Höhe. Welche Bestimmungen jetzt gelten und was dies für die Schüler bedeutet.
    Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen im Landkreis Günzburg schnellte in die Höhe. Welche Bestimmungen jetzt gelten und was dies für die Schüler bedeutet. Foto: Bernhard Weizenegger

    Zuletzt schnellte die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen im Landkreis Günzburg rasant in die Höhe. Darauf haben die Behörden immer stärker reagiert. Ab Mittwoch galt die „Corona-Ampel Gelb“ im gesamten Landkreis, teilte das Landratsamt mit. Der

    Der Landkreis übermittelt mit Stand Mittwoch einen Inzidenzwert von 63,77 auf 100000 Einwohner. Allein am Mittwoch sind 20 positive Coronafälle im Landkreis Günzburg registriert worden. Die Überschreitung der Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner bedeutet zunächst, dass die Möglichkeit, sich im privaten Bereich weiter uneingeschränkt zu treffen, weiter eingeschränkt wird. Maßgeblich hierfür ist die aktuell geltende Infektionsschutzverordnung des Freistaats Bayern.

    Inzidenzwert von über 50 wirkt sich im Kreis Günzburg nicht auf die Kindergärten aus

    Das Überschreiten der 50er-Inzidenz wirkt sich nicht auf die Kindergärten aus. Für Kindergärten gilt das gesonderte Hygienekonzept des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales. Im Rahmen dieses Konzeptes, das unabhängig vom Überschreiten der bayerischen Corona-Ampel ist, befand sich der Landkreis Günzburg mit Erreichen der Inzidenz von 35 in Stufe zwei. Diese Stufe zwei wird im Landkreis Günzburg nun auch mit dem Überschreiten der 50er-Inzidenz beibehalten.

    Dies bedeutet, dass weiterhin Gruppen getrennt werden müssen, jedoch was Öffnungszeiten anbelangt, keine Einschränkungen erforderlich sind. Gleichzeitig sind Erzieher gehalten, Masken zu tragen. Hier besteht jedoch gerade aus Gründen der Kommunikation die Möglichkeit, auch transparente Masken zu verwenden, sodass weiterhin die Mimik durch die Kinder wahrgenommen werden kann. Entsprechende Masken wurden durch das LGL auch anerkannt.

    In Grundschulen im Kreis Günzburg sollen die Schüler Masken tragen, müssen dies aber nicht

    Grundschulen Ab einem Inzidenzwert ab 50 auf 100000 Einwohner sieht die aktuelle Bayerische Infektionsschutzverordnung im Bereich der Grundschulen zwingend das Tragen einer Maske auch im Unterricht vor.

    Der Landkreis bleibt jedoch bei Stufe 2 des Rahmenhygieneplans für Schulen. Das heißt konkret: Auch mit dem Überschreiten der Inzidenz von 50 schreibt der Landkreis während des Unterrichts ausdrücklich keine Maskenpflicht für Grundschüler vor. Es ist also kein Grundschulkind verpflichtet, im Unterricht eine Maske zu tragen. Da der Landkreis jedoch den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten will, bittet er die Schüler darum, auch im Unterricht freiwillig die Maske zu tragen. Dies hilft, das Infektionsgeschehen zu verringern. Das sollte, so der Landkreis, ein gemeinsames gesellschaftliches Interesse sein.

    Corona: Schüler können unter Umständen nach einer Woche aus der Quarantäne entlassen werden

    Wie bereits berichtet, können Schüler, die im Unterricht eine Maske getragen haben und aufgrund eines positiv auf Corona getesteten Mitschülers zur „Kontaktperson 1“ werden, laut Landratsamt in der Regel nach einer Woche statt nach 14 Tagen aus der Quarantäne entlassen werden, teilt Pressesprecherin Jenny Schack mit. Wichtig sei hier: Die Quarantäne dauert regelhaft 14 Tage. Das Landratsamt versucht jedoch, die Quarantänezeit für Schüler möglichst zu verkürzen. „Ob dies möglich ist, richtet sich im Einzelfall auch danach, ob ein Schüler während des Unterrichts Maske getragen hat und weitere Kriterien mehr“, teilt Schack mit.

    Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Günzburg

    Es besteht Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.

    Zudem besteht Maskenpflicht auch am Platz im Klassenzimmer in weiterführenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen. Des Weiteren besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

    Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder auf fünf Personen beschränkt.

    Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

    Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

    Ziel des Landkreises ist es, Schulen und Kindergärten so weit wie möglich offen zu halten. Aus diesem Grund wird der Landkreis allen Lehrkräften in den kommenden Tagen ein Set an FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Lehrer, trotz des Kontaktes zu infizierten Schülern, nicht als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft werden und damit in Quarantäne gehen müssen, sondern weiterhin am Unterrichtsgeschehen teilhaben können. Dies wird auch im Bereich der Kindergärten gelten. (pm)

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