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Landkreis Günzburg: Warum Bahn und RBA kein Kombiticket mehr im Landkreis anbieten

Landkreis Günzburg

Warum Bahn und RBA kein Kombiticket mehr im Landkreis anbieten

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    Schüler, die mit Bussen der RBA fahren, konnten mit dem einen Ticket auch zugleich DB-Züge für den Weg zur Schule und wieder zurück benutzen. Doch diese Vereinbarung gehört in einigen Wochen der Vergangenheit an.
    Schüler, die mit Bussen der RBA fahren, konnten mit dem einen Ticket auch zugleich DB-Züge für den Weg zur Schule und wieder zurück benutzen. Doch diese Vereinbarung gehört in einigen Wochen der Vergangenheit an. Foto: Regionalbus Augsburg GmbH

    Erhard Degele wohnt in Offingen. Er hat zwei Töchter, die das Maria-Ward-Gymnasium in Günzburg besuchen. Bislang fuhren sie morgens von der Bushaltestelle, die 500 Meter vom Wohnhaus entfernt liegt, zur Schule. Und mittags oder nachmittags ging’s mit dem Zug zurück. „Der zwei Kilometer lange Fußweg vom Bahnhof war nie ein Problem. Wenn es regnet, gibt es einen Regenschirm. Und wenn das Wetter ganz übel ist, dann holt meine Frau auch mal die Kinder ab.“

    Jetzt aber hat Degele ein Problem. Denn das Kombiticket, mit dem die für die Schülerinnen kostenfreie Fahrt möglich war, wird es nicht mehr lange geben. Die Regionalbus Augsburg GmbH (RBA) hat zum Schuljahresende entsprechende Verträge mit der Deutschen Bahn AG aufgekündigt. „Die Schulkinder und Eltern wurden vor vollendete Tatsachen gestellt“, kritisiert der Familienvater. Und er glaubt, dass „durch den Wegfall der Kombikarte damit gerechnet werden muss, dass das ,Elterntaxi’ künftig verstärkt vor den Schulen vorfahren wird“.

    Wo bleibt der Umweltschutzgedanke?

    Umweltschutz spiele wegen wirtschaftlicher Interessen dann nicht mehr die Rolle, findet Degele. Dabei habe der Kreis als Besteller dieser Schülerbeförderungsmöglichkeit in der „Familien- und Kinderregion“ sich auch den Umweltschutz auf die Fahnen geschrieben. Degele zitiert aus der Homepage des Landkreises. Dort stehen unter anderem „Leitzielvorschläge 2020 für den Landkreis Günzburg“. Darin heißt es, dass der Landkreis mit den Verkehrsunternehmen an der weiteren Verbesserung des ÖPNV arbeiten wird. Und wörtlich ist zu lesen: „Der Landkreis setzt sich zum Ziel, eine effiziente klimaschonende Mobilität weiter zu unterstützen und möglichst alle ländlichen Gebiete in die Angebote mit einzubeziehen.“ Nach der eigenen Richtlinie solle das Landratsamt nun tätig werden und in Verhandlungen mit der RBA eintreten – mit dem Ziel, die kombinierten Bus-/Schiene-Tickets zu erhalten. Das fordert Degele.

    Markus Egger, Leiter Technik/Verkehr und einer der Prokuristen bei der RBA, sagt, dass ausschließlich wirtschaftliche Gründe den Ausschlag gegeben hätten, sich von den Kombitickets und damit auch von einer Zusammenarbeit mit der Bahn zu verabschieden. Der Anteil des Gesamterlöses für die RBA-Gesellschaft sei angesichts des betriebenen Aufwands zu gering gewesen.

    Ingolstadt regelt das im eigenen Verbundgebiet

    Die Kombikarten sind nach Eggers Wissen bereits in den 80-er Jahren eingeführt worden, als das Bahnbusunternehmen noch staatlich war und Lücken im nicht ganz so durchgetakteten Fahrplan der Bundesbahn schließen sollte. Die RBA wurde 1991 privatisiert. Der Einfluss der kommunalen Ebene als Gesellschafter spielt inzwischen nur noch eine untergeordnete Rolle. Busunternehmer haben sich hauptsächlich in der GmbH zusammengeschlossen. Und auch das potenzielle Zielgebiet für das Kombiangebot nimmt ab. Vergangenes Jahr, so Egger, sei Ingolstadt ausgeschieden, weil die Region in einem eigenen Verkehrsverbund agiere.

    300 Schüler sind nach Angaben des Günzburger Landratsamtes von dem Wegfall der Kombikarten im Landkreis betroffen. Prokurist Egger von der RBA sagt, dass „der dafür zuständige Mitarbeiter unseres Hauses sich gerade mit dem Günzburger Landratsamt daran setzt, unsere Fahrpläne der neuen Situation nach den Sommerferien anzupassen“.

    Kein Anrecht auf verschiedene Beförderungsmöglichkeiten

    Denn es könnte gut sein, dass sich die Wartezeiten für einzelne Schüler verlängern, die es bislang dank des Zusammenspiels von Bus und Bahn zeitschonend nach Hause geschafft haben. Eine „Verschlechterung der Situation“ kann Christoph Langer, der für den Öffentlichen Personennahverkehr in der Kreisbehörde zuständig ist, nicht ausschließen. Aber man wolle sie in jedem Falle vermeiden. Der Landkreis sei verantwortlich dafür, den Schulwegtransport sicherzustellen. Ein Anrecht auf verschiedene Beförderungsmöglichkeiten gebe es jedoch nicht. „Schüler im Landkreis hatten wegen der privatwirtschaftlichen Vereinbarung von RBA und Bahn bisher einfach Glück, diese Möglichkeit wahrnehmen zu können“, sagt Langer und setzt hinzu: „Die Mehrzahl konnte in der Vergangenheit schon nicht auswählen und musste sich für Bus oder Bahn entscheiden. Das sind alle diejenigen, die nicht durch die RBA bedient werden.“

    Was aber ist, wenn sich die Schüler, die bisher mit dem Zug gefahren sind, künftig auch noch nach dem Unterricht in die vollbesetzten Schulbusse drängen? Der Vekehrsverbund Mittelschwaben (VVM) – Langer ist Geschäftsführer davon – soll auf relevanten Linien die Zahl der Schüler erst einmal erfassen. Dann wird überlegt, wie es weitergeht.

    Fakten zur Schülerbeförderung

    Wie viel? Der Landkreis Günzburg gibt jährlich drei Millionen Euro für die Schülerbeförderung aus. 60 bis 70 Prozent dieser Summe erhält er vom Freistaat zurückerstattet.

    Wer? Eine Beförderungspflicht für den Landkreis gibt es für die Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 10. Klasse. Ab der Klassenstufe 11 bzw. bei weiterführenden Schulen wie FOS oder BOS treten in der Regel die Eltern in Vorleistung, besorgen und zahlen die Tickets. Das Geld bekommen sie – mit Ausnahme eines jährlichen Eigenanteils von 440 Euro – vom Landkreis wieder zurück.

    Ausnahmen? Für zwei Kinder fällt nicht der doppelte Satz an, es sind ebenfalls die 440 Euro. Ab drei Kindern ist man vom Eigenanteil befreit. Das gilt auch für den Personenkreis, der Sozialleistungen bezieht.

    Lesen Sie auch den Kommentar von Till Hofmann

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