Der von der EU zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine wird bis spätestens 19. Januar 2033 in einem zeitlichen Stufenplan, gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr durchgeführt. Der Pflichtumtausch betrifft jeden Führerscheininhaber, dessen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde und damit noch kein Befristungsdatum enthält. Darauf hat jetzt das Landratsamt Günzburg hingewiesen.
Landkreis Günzburg