Das Landratsamt weist darauf hin, dass Versammlungen und Veranstaltungen weiterhin untersagt sind - aber es gibt Ausnahmen. Für jeden entfällt ab 6. Mai die Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Seit Montag sind Versammlungen eingeschränkt möglich Für Versammlungen unter freiem Himmel gilt eine Anzeigepflicht beim zuständigen Landratsamt.
Landkreis Günzburg