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Landkreis Günzburg: VR-Bank Donau-Mindel schafft Krawattenpflicht ab

Landkreis Günzburg

VR-Bank Donau-Mindel schafft Krawattenpflicht ab

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    Seit zwei Wochen müssen die männlichen Angestellten der VR-Bank Donau-Mindel in der Arbeit keine Krawatte mehr tragen.
    Seit zwei Wochen müssen die männlichen Angestellten der VR-Bank Donau-Mindel in der Arbeit keine Krawatte mehr tragen. Foto: Bernhard Weizenegger

    Genau weiß es Hubert Hafner nicht mehr, wann er die Fernsehsendung mit Eckart von Hirschhausen gesehen hat. Aber einen Satz des Mannes, der das Genre des medizinischen Kabarettes erfunden hat, hat der Günzburger Landrat von damals noch im Ohr. Hirschhausen wunderte sich, warum die Deutschen gerade den Männern am meisten vertrauten, die mit einem Schlips die Blutzufuhr zum Gehirn erschwerten. „Damals fand ich das lustig“, sagt Hafner.

    Zu einer Verhaltensänderung führte das bei ihm erst, als er bemerkte, dass der bayerische Regierungschef Markus Söder und andere hochrangige Politiker selbst bei offiziellen Anlässen auf die Krawatte verzichteten. „Was der Ministerpräsident kann, das darf ein kleiner Landrat auch“, fand Hafner und trifft seither eine individuelle Regelung. Zum Geburtstagsempfang der CSU für Theo Waigel am vergangenen Wochenende legte er genauso eine Krawatte um den Hals, wie er wegen eines besonderen Vereinsjubiläums tut, zu dem er geladen ist. Aber er erlegt sich keine grundsätzliche Pflicht mehr auf – vor allem dann nicht, wenn es so heiß ist wie im vergangenen Sommer.

    Die letzte Bastion der Krawattenträger fällt

    Jetzt fällt sogar die letzte Bastion der Krawattenträger. Sie ist außerhalb der Politik beheimatet – in den Bankhäusern der Republik. Vorreiter in der Region für diese Entwicklung ist die VR-Bank Donau-Mindel. Dort wird seit zwei Wochen nicht mehr vorgeschrieben, dass Männer nur mit Krawatte ihre Arbeit für das Kreditinstitut verrichten dürfen. Die Schlipsverpflichtung „nimmt im Businessbereich immer mehr ab“, hat Vorstand Stefan Fross festgestellt, der über sich sagt: „Ich trage gerne Krawatte.

    Beim Mann ist das oft der einzige Farbtupfer.“ Ob dieses Stilmittel nach wie vor als wichtig empfunden wird, wollte die VR-Bank von den Kunden und den Mitarbeitern in den Landkreisen Günzburg und Dillingen erfahren. Über die Zeitschrift Einblicke, die zweimal im Jahr für die 62000 Kunden in der Region erscheint, wurde eine Umfrage zu diesem Thema veröffentlicht. 198 der Leser gaben der Bank eine Antwort. Von ihnen stimmten 81 Prozent für das Ende des Schlipses. Die Mitarbeiter des Hauses schlugen dieselbe Richtung ein. Von den 166, die ihre Meinung kundtaten, wollten drei Viertel (76 Prozent) die Krawatte nicht umbinden.

    Die Mitarbeiter werden es schon richtig machen

    Seither besteht in den Häusern der VR-Bank Donau-Mindel keine Verpflichtung mehr, den Selbstbinder zu tragen. „Es gibt durchaus Banken, die die Krawatte komplett abgeschafft haben“, sagt Fross und nennt als Beispiel die Raiffeisenbank Oberursel in der Nähe von Frankfurt am Main. Soweit wollte er nicht gehen. „Denn es kommt immer auch auf das Gegenüber an.“ Und so vertraut die Geschäftsführung des Kreditinstituts darauf, „dass die Mitarbeiter schon wissen, wohin sie mit Krawatte hingehen sollten und wohin nicht“. Die neue, etwas lässigere Art „bedeutet aber nicht, dass wir in Sandalen und mit Hawaiihemd daherkommen. Es heißt nur Business, ob mit oder ohne Krawatte – dem Anlass entsprechend“, so der VR-Bankvorstand, der seit Jahresbeginn mit Alexander Jall an der Spitze des Hauses steht. Fross nennt ein Beispiel, das er für sich selbst anwenden würde. „Wenn ich zu einem Bauunternehmer komme, bei dem es etwas kräftiger zugeht, würde ich auf eine Krawatte verzichten.“

    Die erste Resonanz der neuen Kleiderordnung männlicher Bankangestellter sei positiv gewesen. Mit dem Betriebsrat habe man auch darüber gesprochen und sei zu dem gemeinsamen Schluss gekommen, dass es gut sei „wenn jeder ein wenig auf den anderen achtet“ – zumal die Mitarbeiter sich erst einmal in der neuen Situation zurechtfinden müssten.

    Schlips bleibt ein Erkennungszeichen

    Jedenfalls, so Fross, „laufen wir nicht so herum, dass wir als Banker nicht mehr erkennbar sind. Und auch bei Veranstaltungen wird auf die Krawatte als Erkennungszeichen gesetzt.“ Empfehlen würde der Manager anderen Bankhäusern, öfter die Kunden zu fragen – auch jenseits von klassischen Themen wie dem der Kundenzufriedenheit. „Jetzt kann man sagen, es haben nur 200 geantwortet. Doch das ist ein guter Anfang. Und wir waren von der Eindeutigkeit überrascht.“

    In der Sparkasse Günzburg-Krumbach gibt es keine entsprechenden Pläne, die Krawatte abzulegen. „Wir haben uns mit dem Thema auch beschäftigt, aber schon vor geraumer Zeit, da war ich noch gar nicht im Haus“, sagt Vorstandsvorsitzender Daniel Gastl. Die Sparkasse habe keine Direktiven für die Arbeitskleidung, „aber bei uns trägt jeder Krawatte“ – zumindest diejenigen, die in irgendeiner Weise mit Kunden zu tun haben.

    Sparkassenchef: Müssen uns nicht frei machen von Verpflichtungen

    Das Kleidungsstück sei auch keine Hürde, mit jungen Menschen in Kontakt zu kommen. Das war das Ergebnis einer Diskussion Gastls Anfang des Jahres in Ottobeuren mit den Auszubildenden des Hauses. Die Bank, so die Ansicht des 39 Jahre alten Sparkassenchefs, behandelt Themen, die ein gewisses Maß an Seriosität bedürfen. Eine Krawatte trage diesem Maß an Seriosität unter anderem Rechnung. „Wir wollen an unserem Kleidungsstil nichts ändern und müssen uns auch nicht frei machen von Verpflichtungen. Die Mitarbeiter fühlen sich wohl.“

    Barfuß ins Landratsamt

    Für Landrat Hafner ist die Kleidung schon der Ausdruck eines gewissen Respekts. Ein Mindestmaß davon erwartet er sich auch von den Kunden seiner Behörde. In der vergangenen Woche hat er sich über einen Einheimischen geärgert, der mit seinem Anliegen barfuß das Landratsamt betrat. „Ich habe den Mann nicht angesprochen. Aber ich habe es mir gemerkt und werde es unserem Juristen sagen.“ Hafner glaubt aber nicht, dass künftig auf Plakaten um eine Selbstverständlichkeit gebeten wird: „Dass Landkreisbürger beim Besuch unseres Hauses angemessene Kleidung tragen sollen.“

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