Eigentlich wollte Dr. Michael Lyhs die St.-Martins-Apotheke nach dem 24. Oktober schließen und nicht mehr aufmachen. Zunächst war ein Betriebsurlaub vorgesehen. Und dann erlaubt ihm das Landratsamt Günzburg als Aufsichtsbehörde nicht mehr, weiterhin diese Apotheke zu betreiben. Die Behörde hält den
Jetzt tritt der Apotheker seinen bereits bei der zuständigen Kammer angemeldeten Betriebsurlaub vom 28. bis 31. Oktober an. Das ist auch am Geschäft angeschlagen. Danach aber geht es für Lyhs weiter – und die Apotheke wird auch dem Vernehmen nach wieder geöffnet.
Sechs Wochen Frist nach der Zustellung des Bescheids
Der Pharmazeut baut auf einen Eilantrag, über den das Gericht zunächst befindet – mit dem Ziel, dass der Sofortvollzug des Landratsamt-Bescheids außer Kraft gesetzt wird. Denn von der Zustellung des Schriftstücks weg, die am 25. September erfolgt ist, tickt die Uhr. Dann sind es bis zur angeordneten Schließung sechs Wochen.
Es ist aber auch denkbar, dass das Gericht einen Sofortvollzug aufschiebt, falls es sich außerstande sieht, darüber schnell eine Entscheidung zu treffen, damit – in diesem Fall dem Apotheker – keine Rechtsnachteile entstehen.
Das aber ist Spekulation. Erst einmal muss der Eilantrag beim Gericht überhaupt eingehen. Dies soll in der kommenden Woche geschehen, sagen Gericht und Lyhs’ Anwalt Christoph Mayer (Augsburg) übereinstimmend: „Wir sitzen intensiv über den Schriftsätzen“, so Mayer.
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