Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in der Absicht, eine kinderpornografische Schrift zu schaffen: So hat der Staatsanwalt seinen Vorwurf an einen 33-Jährigen aus dem Raum Berlin formuliert, der sich jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Memmingen verantworten musste. Zwei Zivilbeamte hatten ihn in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, eineinhalb Monate war er in der Justizvollzugsanstalt Memmingen in Untersuchungshaft gewesen. Der Angeklagte hatte nach Überzeugung der Anklage Anfang 2013 über Facebook den Kontakt zu einem damals zehnjährigen Mädchen aus dem nördlichen Kreis Günzburg aufgebaut.
Landkreis Günzburg