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Landkreis Günzburg: Odyssee einer Rollstuhlfahrerin: So groß sind die Probleme im Nahverkehr im Kreis Günzburg

Landkreis Günzburg

Odyssee einer Rollstuhlfahrerin: So groß sind die Probleme im Nahverkehr im Kreis Günzburg

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    Doris Schwarz wartet auf dem Günzburger Markt auf den Bus – und dass alle Haltestellen so umgebaut werden, dass sie die Fahrzeuge mit dem Rollstuhl nutzen kann, ohne auf eine Rampe oder Ähnliches angewiesen zu sein. Mitunter sei der Abstand zwischen Bus und Bordstein zu groß für einen barrierefreien Einstieg.
    Doris Schwarz wartet auf dem Günzburger Markt auf den Bus – und dass alle Haltestellen so umgebaut werden, dass sie die Fahrzeuge mit dem Rollstuhl nutzen kann, ohne auf eine Rampe oder Ähnliches angewiesen zu sein. Mitunter sei der Abstand zwischen Bus und Bordstein zu groß für einen barrierefreien Einstieg. Foto: Bernhard Weizenegger

    Für Rollstuhlfahrer ist es ein Ding der Unmöglichkeit, von Günzburg aus einen Fernverkehrszug zu nutzen. Schließlich fehlen am Bahnhof eine Einstiegshilfe und das dafür nötige Personal. Die ehemalige Günzburger Behindertenbeauftragte Doris Schwarz hat den Artikel unserer Zeitung darüber zum Anlass genommen, den Versuch einer Fahrt im Nahverkehr zu schildern – wohlgemerkt eben den Versuch. Denn anhand dessen, was sie schreibt, wird deutlich: Es gibt offenbar eine Reihe von Problemen für Rollstuhlfahrer, wenn sie von A nach B kommen wollen.

    Geplant hatte sie, am Freitag, 23. April, mit dem Bus 851 vom Stadtbach in Günzburg kurz vor 12 Uhr nach Offingen zu fahren. Laut Fahrplan handele es sich um ein Niederflurfahrzeug, das rollstuhlgeeignet sei. Zurückfahren wollte sie mit dem Regionalzug R9 um 15.09 Uhr – da der Busfahrplan keinen Niederflurbus von Offingen nach Günzburg ausgewiesen habe.

    Der Versuch, eine Einstiegshilfe für den Zug telefonisch anzumelden, „scheiterte, da man mir sagte, dass bereits fünf Rollstuhlfahrer in diesem Zug mitfahren würden. So bat ich um Hilfeleistung für den nächsten Zug um 16.10 Uhr von Offingen nach Günzburg.“ Man werde das prüfen, habe es geheißen, kurze Zeit später sei ein Anruf der Deutschen Bahn gekommen: Das gehe ebenfalls nicht, da man die Fahrten mit dem Regionalzug zwei Tage vorher anmelden müsse. „Bisher ging das auch am Fahrtag selbst.“ Aber sie könne ja versuchen, ob sie in Offingen den Zugbegleiter sehe und diesen fragen, ob er ihr beim Einstieg helfe, also die im Regionalzug vorhandene Rampe auslegt. „Auf die Frage, was ich tun solle, wenn kein Zugbegleiter im Regionalzug ist, was oft zutrifft, erhielt ich keine Antwort. Weiter könne man mir von Seiten der DB nicht helfen.“

    Statt eines Niederflurbusses in Günzburg kam ein Reisebus

    Also fuhr sie mit ihrem Rollstuhl an die Bushaltestelle Stadtbach in Günzburg, wo um 11.51 Uhr für die Linie 851 ein Reisebus gekommen sei, in den sie natürlich nicht hereinkomme. Die Fahrerin habe sich entschuldigt, aber sie könne nichts machen – eigentlich wäre hier ein Niederflurbus einzusetzen. Also habe sie, Schwarz, noch an der Bushaltestelle stehend bei der Fahrauskunft des VVM, des Verkehrsverbunds Mittelschwaben, in Krumbach angerufen. Auf die Frage, wann der nächste Niederflurbus nach Offingen fährt, habe die Mitarbeiterin nicht antworten können. „Sodann versuchte ich als ,letzte Rettung‘ mit dem Regionalzug nach Offingen zu fahren. Abfahrt 12.42 Uhr.“

    Am Bahnhof sei sie mit dem Aufzug am Gleis 1 nach unten gefahren, doch im Lift zu den Gleisen 2 und 3 hätten sich nach dem Einstieg im Untergeschoss die Türen nicht mehr schließen lassen. „Ich drückte die Notfalltaste, ein technischer Mitarbeiter der Firma Bosch fragte mich, ob ich alleine aus dem Aufzug komme, was ich bejahte. Für eine weitere Hilfe sei er nicht zuständig, dass sei die 3-S-Zentrale der Bahn.“ Sie habe dort angerufen und sei von der Mitarbeiterin gefragt worden, ob sie selbstständig wieder auf das Bahnhofsvorgelände komme, was sie bejaht habe. Die Frau habe gemeint, dass eine Fahrt mit dem Bus um 12.52 Uhr nach Offingen möglich sei. „Meine Frage, ob der Bus rollstuhlgeeignet ist, konnte sie nicht beantworten. Das wisse sie nicht. Der Bus um 12.52 Uhr ist ebenfalls ein Reisebus, nicht geeignet für die Mitnahme von Menschen im Rollstuhl.“ Das sei eine „ganz normale“ Erfahrung einer Rollstuhlfahrerin mit dem Öffentlichen Personennahverkehr gewesen, schreibt Schwarz.

    Das sagt der Betreiber des Günzburger Stadtbusses

    Der Günzburger Stadtbus wird betrieben von der Firma BBS Brandner. Chef Josef Brandner betont, die aktuelle Fahrtroute führe seit Jahrzehnten über den Marktplatz, diese Haltestelle sei die von allen Fahrgästen am häufigsten genutzte und nachgefragte. „Die angesprochene Routenführung über die Mobilitätsdrehscheibe am Bahnhof hätte zur Folge, dass die beiden Haltestellen Am Stadtbach und Marktplatz nicht mehr bedient werden könnten.“ Über Varianten werde seit Längerem diskutiert, es habe noch kein „Königsweg“ gefunden werden können, der alle Interessen vereint.

    Schon der Winkel dieser Rampe kann für Rollstühle mitunter schwierig sein. Beim neuen Elektrobus im Günzburger Stadtverkehr sei es noch deutlich problematischer, sagt Doris Schwarz.
    Schon der Winkel dieser Rampe kann für Rollstühle mitunter schwierig sein. Beim neuen Elektrobus im Günzburger Stadtverkehr sei es noch deutlich problematischer, sagt Doris Schwarz. Foto: Bernhard Weizenegger

    Eine Alternative sei der – ebenfalls von seiner Firma betriebene – Flexibus. Denn alle diese Fahrzeuge im Bereich Günzburg hätten einen Hublift, sodass Behinderte jede Haltestelle nutzen könnten. Wer mitfahren will, muss sich telefonisch anmelden oder kann das seit 1. April auch per App. Sofern der Fahrgast gewisse Bedingungen nach dem Sozialgesetzbuch erfüllt, koste die Fahrt sogar nichts. Der seit Dezember 2019 im Stadtbusverkehr Günzburg eingesetzte, zu 100 Prozent batterieelektrisch betriebene Bus entspreche allen Vorgaben und verfüge als Niederflurfahrzeug unter anderem über eine Klapprampe für Fahrgäste im Rollstuhl.

    Die Mobilitätsdrehscheibe am Günzburger Bahnhof soll künftig angebunden werden

    Die Stadt Günzburg und ihr Behindertenbeauftragter Thomas Burghart schließen sich Brandner an und ergänzen, dass erste Schritte für die Gestaltung eines zentralen barrierefreien Halts in die Wege geleitet worden seien. Die Planung brauche aber einen gewissen Vorlauf und finanzielle Mittel brauche man auch. Wenn der Bau fertig ist, solle auch die Stadtbuslinien-Führung bewertet werden, insbesondere werde Wert gelegt auf eine Anbindung der Mobilitätsdrehscheibe am Bahnhof und eine generelle Steigerung der Attraktivität des Stadtbusses. Der Bericht des Behindertenbeauftragten der Stadt in der Ratssitzung am 26. Oktober 2020 lege dar, dass nach seinem Dafürhalten der Flexibus das geeignetere Transportmittel für Rollstuhlfahrer sei. Dieser könne unter anderem zielgenauer den Bestimmungsort anfahren und sei mit dem Hublift barrierefrei.

    Der Elektrobus im Stadtverkehr sei das grundsätzlich auch, was im Vorfeld der Anschaffung durch Burghart überprüft worden sei. „Das Problem ist das Zusammenspiel zwischen Bus und Haltestelle“, erklärt Stadtsprecherin Julia Ehrlich. Leider seien die Haltestellen in Stadt und Landkreis größtenteils noch nicht barrierefrei. Es sei aber eine Kennzeichnung im Fahrplan eingefügt worden, um eine verlässliche Planung der Fahrten zu ermöglichen. Durch die fehlende Neigungsmöglichkeit beim Elektrobus ergebe sich ein wenige Zentimeter höherer Einstieg im Vergleich zum abgesenkten Niederflurbus, so nehme die Steigung bei ausgeklappter Rampe zu. „Der Grad einer Behinderung beziehungsweise der Mobilitätsmöglichkeiten ist sehr individuell. Die Stadt bedauert, dass in vorliegendem Fall durch diese Steigung der Einstieg bei fehlendem Bordstein nicht mehr möglich war.“

    Mitunter werden auf VVM-Linien für Rollstuhlfahrer nur schwer nutzbare Busse eingesetzt

    Und was sagt der Verkehrsverbund Mittelschwaben (VVM)? Für ihn erklärt Martin Kreutner, es könne bei den Fahrzeugen natürlich „zu tagesaktuellen Abweichungen kommen“, verursacht durch technische Störungen oder Defekte. Im von Doris Schwarz geschilderten Fall „musste leider von dem für diesen Kurs zuständigen Verkehrsunternehmen ein anders Fahrzeug eingesetzt werden. Allerdings sollte bei dem Ersatzfahrzeug auch die Möglichkeit zur Mitnahme von Rollstuhlfahrern mittels Hublift gegeben gewesen sein.“ Die Mitarbeiter erteilten jederzeit eine Auskunft, um welches Fahrzeug es sich planmäßig handele – aber in diesem Fall sei es eben in der Werkstatt gewesen.

    In Günzburg gibt es nur wenige Bushaltestellen mit hohem Bordstein für den barrierefreien Zustieg in einen Bus oder andere Beförderungsmittel. Als Baustein der Teilhabe müssen Busse aber behindertengerecht mit einer Rollstuhlrampe versehen sein. Der neue Elektrobus lässt sich nicht absenken, dadurch wird die Rampe zu steil. Im Fahrplan ist gekennzeichnet, wenn dieses Fahrzeug eingesetzt wird - allerdings kommt mitunter ein anderes.
    In Günzburg gibt es nur wenige Bushaltestellen mit hohem Bordstein für den barrierefreien Zustieg in einen Bus oder andere Beförderungsmittel. Als Baustein der Teilhabe müssen Busse aber behindertengerecht mit einer Rollstuhlrampe versehen sein. Der neue Elektrobus lässt sich nicht absenken, dadurch wird die Rampe zu steil. Im Fahrplan ist gekennzeichnet, wenn dieses Fahrzeug eingesetzt wird - allerdings kommt mitunter ein anderes. Foto: Bernhard Weizenegger

    „Unsere Mitarbeiterin prüfte auf die Frage der Kundin nach dem nächsten Niederflurbus den Fahrplan, ob bei den nächsten Fahrten ein Niederflurbus planmäßig vorgesehen ist. Dies war nicht der Fall.“ Rollstuhlfahrer könnten aber jederzeit Überlandstandardbusse nutzen, da diese mit einem Hublift ausgestattet seien. Auf allen Linien des VVM würden Busse eingesetzt, die für Rollstuhlfahrer geeignet seien. In Ausnahmefällen, eben etwa durch einen Defekt, könne es dazu kommen, dass ein Ersatzbus eingesetzt werden müsse, „der für Rollstuhlfahrer nur unter erschwerten Bedingungen nutzbar ist“.

    Das Niederflur-Fahrzeug war leider in der Werkstatt

    Von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“ spricht die Regionalbus Augsburg GmbH, die Linie 851 werde von einem Auftragsunternehmen bedient. An diesem Tag sei nach dessen Aussage das eigentlich vorgesehene Niederflur-Fahrzeug leider in der Werkstatt gewesen, es sei daher ein Wagen mit Behindertenlift eingesetzt worden. „Leider unterlag die Fahrzeugführerin dem Missverständnis, dass sie keine Rollstuhlfahrer befördern kann“, bedauert Melanie Bleicher. „Wir haben das Auftragsunternehmen bereits angewiesen, zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass ihre Fahrer ausreichend informiert und geschult sind und behindertengerechte Fahrzeuge eingesetzt werden, sodass es zu keinerlei Beschwerden mehr kommt. Wir bedauern diesen Vorfall sehr und entschuldigen uns ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten der betroffenen Rollstuhlfahrerin.“

    Rollstuhlfahrer sollen Bahnfahrten am besten vorher anmelden

    Stellt sich noch die Frage, was die Deutsche Bahn zu der an ihr geäußerten Kritik sagt. Eine Voranmeldung von 48 Stunden sei nur bei internationalen Reisen nötig. Die Anmeldung für Hilfen in Deutschland solle spätestens bis 20 Uhr des Vortags der Reise erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, könne das Zugpersonal gegebenenfalls spontan helfen, wenn es den Rollstuhlfahrer am Bahnsteig sieht. Zudem seien Taster mit einem Rollstuhlsymbol an den Türen angebracht. Beim Drücken erhalte der Lokführer eine Meldung und helfe beim Einsteigen.

    Auf der Strecke Augsburg–Ulm setze man Fahrzeuge ein, die über Rollstuhlstellplätze und rollstuhlgerechte WCs verfügten. Um den Abstand zwischen Zug und Bahnsteig zu überbrücken, gebe es Klapprampen, die durch das Zugpersonal bedient werden. „Wenn sich der Fahrgast bei der Mobilitätsservice-Zentrale anmeldet, bekommt das Zugpersonal eine Meldung über diesen Fahrtwunsch aufs Handy und hilft dann am Ein- beziehungsweise Ausstiegsbahnhof.“ Wie geschildert, seien aber auch spontane Fahrten durchaus möglich.

    Deutsche Bahn: Aufzüge in Günzburg funktionieren zu 99 Prozent

    Die Bahn stelle auch Verbindungen aller anderen Unternehmen in der Fahrplanauskunft dar, Busse würden aber meist nicht selbst betrieben. „Daten zu den Fahrzeugen und der Barrierefreiheit liegen uns also nur vor, wenn diese von den Unternehmen übermittelt wurden. Die Fahrplandaten für die Busse werden durch die Unternehmen selbst eingespielt.“

    Bushaltestelle mit hohem Bordstein für den barrierefreien Zustieg in einen Bus oder andere Beförderungsmittel gibt es nicht überall.
    Bushaltestelle mit hohem Bordstein für den barrierefreien Zustieg in einen Bus oder andere Beförderungsmittel gibt es nicht überall. Foto: Bernhard Weizenegger

    Die Verfügbarkeit der Aufzüge am Bahnhof Günzburg habe zuletzt bei 99 Prozent gelegen. Fahrgäste könnten sich schon vor ihrer Reise unter anderem über die Internetseite www.bahnhof.de informieren, ob die Lifte funktionieren. Auch die Mobilitätservice-Zentrale oder die 3-S-Zentrale gäben Auskunft. Auch könne das Zugpersonal bei Bedarf unterstützen. Inzwischen könnten übrigens Aufzüge und Rolltreppen Störungen selbst melden. So sei die Reparatur beschleunigt worden.

    Kreis-Behindertenbeauftragter: Die adäquaten Busse dürfen nicht nur im Fahrplan stehen

    Den Behindertenbeauftragten des Landkreises, Georg Schwarz, haben den Öffentlichen Personennahverkehr betreffend bislang keine Fragen oder Beschwerden erreicht, erklärt er. Die Schilderungen von Doris Schwarz entsetzten ihn aber: „Bislang war ich der Ansicht, dass das altbekannte Erklären der Nichtzuständigkeit und der Verweis an andere Zuständige nach der ,Buchbinder-Wanninger-Methode‘ der Vergangenheit angehören, doch habe ich mich offensichtlich getäuscht.“ Die Frau habe alles richtig gemacht und sei doch ausgebremst worden.

    Für die Beschaffung von behindertengerechten Bussen setze der Freistaat nicht unerhebliche Fördermittel ein, die von den Betreibern gerne in Anspruch genommen würden. Nutzer dürften deshalb zurecht erwarten, dass im täglichen Einsatz derartige Busse nicht nur in der Fahrplanauskunft erscheinen, sondern bereitstehen. Natürlich gebe es Unvorhergesehenes, das dürfe aber nicht die Regel sein. Der Hublift im Flexibus komme insbesondere Rollstuhlfahrern zugute und man werde fast von Zuhause aus abgeholt und in der Regel fast bis zum Ziel befördert. „Für mich stellt der Flexibus ein hochflexibles, barrierefreies ÖPNV-Verkehrsmittel dar, das von den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Landkreis noch mehr in Anspruch genommen werden sollte.“

    Flexibus ist für Doris Schwarz keine Alternative zum Stadtbus

    Doris Schwarz sagt, dass der Flexibus keine Alternative zum Stadtbus oder anderen Verkehrsmitteln sei, schließlich müsse er vorbestellt werden. Zwar sei die Chance umso größer, einen Platz zu bekommen, je früher man reserviert. Aber Menschen mit Behinderung wollten nun einmal genauso spontan den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen können wie andere auch.

    Sprechstunde An diesem Mittwoch um 18 Uhr bietet der Landrat mit der Lebenshilfe Donau-Iller und der der Arbeitsgemeinschaft Offene Behindertenarbeit anlässlich des Protesttags eine Bürgersprechstunde zum Thema Behinderung an. Sie findet im Internet statt, zu erreichen über den Link https://www.facebook.com/events/4012557178791009

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