Wenn ältere Menschen pflegebedürftig werden, stellen sich auch komplexe rechtliche und finanzielle Fragen: Muss das ganze eigene Vermögen für die notwendige Pflege eingesetzt werden? Werden die Angehörigen finanziell belastet? Und welche Leistungen sind von der Pflegeversicherung oder den Sozialhilfeträgern zu erwarten? Eine große Veränderung trat in diesem Bereich mit dem sogenannten „Angehörigenentlastungsgesetz“ am 1. Januar dieses Jahres in Kraft: Es besagt, dass Angehörige mit einem Einkommen, das unter 100000 Euro brutto liegt, von Unterhaltsleistungen befreit sind.
Landkreis Günzburg