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Landkreis Günzburg: Müll aus AKW Gundremmingen: Das sagt der Umweltminister

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Müll aus AKW Gundremmingen: Das sagt der Umweltminister

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    Im Müllheizkraftwerk Weißenhorn (Kreis Neu-Ulm) ist seit 2016 freigemessener Müll aus dem Atomkraftwerk Gundremmingen verbrannt worden (Archivfoto).
    Im Müllheizkraftwerk Weißenhorn (Kreis Neu-Ulm) ist seit 2016 freigemessener Müll aus dem Atomkraftwerk Gundremmingen verbrannt worden (Archivfoto). Foto: Alexander Kaya

    Bereits seit 2016 wurde sogenannter freigemessener Müll aus dem Atomkraftwerk Gundremmingen im Weißenhorner

    "Eine gesundheitliche Gefährdung besteht in keiner Weise"

    In seiner Antwort an die Landräte, die unserer Redaktion vorliegt, verteidigt der Minister die rechtlich zulässige Praxis, freigemessene Abfälle in Müllheizkraftwerken zu verbrennen. „Eine gesundheitliche Gefährdung besteht in keiner Weise, weder für die Bevölkerung noch für die in den Entsorgungsbetrieben tätigen Personen“, schreibt Glauber. Die behördliche Freigabe von Stoffen aus den bayerischen Kernkraftwerken erfolge strikt nach den Bestimmungen der geltenden Strahlenschutzverordnung.

    Der Grenzwert von zehn Mikrosievert für solche Stoffe stelle sicher, dass für jegliche Einzelpersonen der Bevölkerung durch die freigegebenen Stoffe maximal eine effektive Dosis im Bereich von zehn

    Minister: Öffentlichkeit war informiert

    Ferner teilt der Minister mit, dass das bayerische Umweltministerium im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau der bayerischen Kernkraftwerke stets die Öffentlichkeit über die Freigabe von Stoffen aus Atomkraftwerken informiert habe, speziell bei einem Erörterungstermin im März 2017 in Gundremmingen. Als Quelle für ausführliche allgemeine Informationen zur Freigabe nennt er die Internetseite der Entsorgungskommission, die das Bundesumweltministerium in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung berät: www.entsorgungskommission.de.

    Lesen Sie hier: Strahlender Abfall: Demnächst wird gemessen

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