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Landkreis Günzburg: Mehr als 1500 Wahlhelfer waren 2017 im Kreis Günzburg im Einsatz

Landkreis Günzburg

Mehr als 1500 Wahlhelfer waren 2017 im Kreis Günzburg im Einsatz

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    Ausreichend viele Männer und Frauen sind die Voraussetzung dafür, dass die Bundestagswahl schnell und zuverlässig ausgezählt wird.
    Ausreichend viele Männer und Frauen sind die Voraussetzung dafür, dass die Bundestagswahl schnell und zuverlässig ausgezählt wird. Foto: Tobias Hase, dpa (Archivbild)

    Bei der Bundestagswahl 2017 gab es 139 Urnenwahlbezirke und 56 Briefwahlbezirke, dort waren insgesamt 1536 Mitglieder der Wahlvorstände bei den Gemeinden im Landkreis Günzburg im Einsatz. Nach derzeitigem Stand gibt es 2021 126 Urnenwahl- und 75 Briefwahlbezirke, die Zahl der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist noch nicht bekannt.

    Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag grundsätzlich 25 Euro. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhalten die Wahlvorsteher grundsätzlich je 35 Euro. In manchen Gemeinden wird in eigener Verantwortung das Erfrischungsgeld über den vom Bund zu erstattenden Betrag hinaus aufgestockt.

    So kann das Erfrischungsgeld aufgeteilt werden

    Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde; sie bestimmt, ob und in welcher Höhe und gegebenenfalls in welcher Staffelung (je nach ausgeübter Funktion) es gewährt wird. Die Gemeinde kann, wie das Landratsamt Günzburg auf Nachfrage mitteilt, eine weitere Unterscheidung hinsichtlich der Höhe (neben dem Vorsitzenden) auch für den Schriftführer und für deren jeweilige Stellvertreter vorsehen. Ebenso kann die Gemeinde auf eine Staffelung insgesamt verzichten und allen Wahlvorstandsmitgliedern den gleichen Betrag gewähren. In welcher Höhe Erfrischungsgeld in den einzelnen Landkreisgemeinden gewährt wird, ist der Kreisverwaltungsbehörde nach eigener Angabe nicht im Detail bekannt. (AZ)

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