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Landkreis Günzburg: Leser stellen Fragen zu Corona: Das sind die Antworten des Landratsamts Günzburg

Landkreis Günzburg

Leser stellen Fragen zu Corona: Das sind die Antworten des Landratsamts Günzburg

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    Auch im Landkreis-Bürgerbüro des Landratsamtes Günzburg wird streng auf Hygiene geachtet. Das Landratsamt hat nun viele Leserfragen beantwortet.
    Auch im Landkreis-Bürgerbüro des Landratsamtes Günzburg wird streng auf Hygiene geachtet. Das Landratsamt hat nun viele Leserfragen beantwortet. Foto: Bernhard Weizenegger

    Wird die zweite Impfung mit demselben Impfstoff durchgeführt wie die erste? Wenn nicht, sind die beiden Impfstoffe auf Kompatibilität geprüft?

    Für die Zweitimpfung ist derselbe Impfstoff vorgesehen.

    Wird eine Impfung bei Autoimmunerkrankungen der Leber empfohlen?

    Dazu kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Betroffene sollten hierzu eine Beratung vom behandelnden Arzt einholen.

    Gibt es so was wie einen Beipackzettel für das Impfserum mit den Risiken und Nebenwirkungen?

    Umfassende Informationen einschließlich einer FAQ (Frequently Asked Questions, also häufig gestellte Fragen) und entsprechende Unterlagen zu zugelassenen und in Entwicklung befindlichen Impfstoffen finden sich zum Beispiel auf der Internetpräsenz des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de.

    Wenn jemand „positiv“ ist, es aber nicht weiß, keine Symptome hat und sich impfen lässt: Kann sich das negativ auf die Person auswirken?

    Diese und weitere Fragen werden zum Beispiel in der FAQ zur Impfung des Robert-Koch-Instituts beantwortet, diese schreibt dazu „Nach den bisher vorliegenden Daten gibt es keine Hinweise darauf, dass eine Covid-19-Impfung nach unbemerkt durchgemachter Sars-CoV-Infektion gefährlich ist.“ Weitere Informationen gibt es unter www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

    Wie ist „positiv“ definiert? Ist jemand auch positiv, der die Krankheit überstanden hat? Und kann jemand, der die Krankheit überstanden hat, andere infizieren?

    Es gibt hierzu keine allgemeine Definition von „positiv“, da dies üblicherweise nur eine Ausprägung zum Beispiel eines Labortests ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden zurzeit damit häufiger Personen gemeint, die in einem PCR-Test zum Nachweis von Sars-CoV-2-RNA von etwa Nasen-/Rachenabstrichen aktuell ein positives Ergebnis aufweisen. Sobald die Krankheit überstanden ist, besteht kein Risiko mehr, Dritte zu infizieren.

    Wenn man im zweiten oder dritten Quartal 2021 zum Impfen an der Reihe sein wird, hat man dann beim Impfen eine Wahlmöglichkeit, mit welchem der auf dem Markt befindlichen Impfstoffe man geimpft wird oder wer bestimmt, wer mit welchem Impfstoff geimpft wird?

    Aktuell sind nur zwei Impfstoffe zugelassen. Hier besteht keine Wahlmöglichkeit. Wie dies in den kommenden Monaten sein wird, dazu kann aktuell noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Zurzeit hat die grundlegende Versorgung mit Impfstoff Vorrang.

    Eine Impfstoff-Ampulle, aus der sechs Dosen (Portionen) mit der Spritze gezogen werden können, im Vergleich zu einem Zwei-Euro-Stück.
    Eine Impfstoff-Ampulle, aus der sechs Dosen (Portionen) mit der Spritze gezogen werden können, im Vergleich zu einem Zwei-Euro-Stück. Foto: Till Hofmann (Archiv)

    Schwächt die Impfung das Immunsystem (weiße Blutkörperchen)?

    Eine Impfung zielt per se auf die Anregung des Immunsystems, letztlich also eine „Stärkung“ des Immunsystems gegen eine Infektion mit Corona.

    Mehrere junge Frauen (auch Klinikmitarbeiterinnen) sind sehr verunsichert. Sie haben gehört oder gelesen, dass man unfruchtbar werden kann, wenn man sich gegen Corona impfen lässt. Das ist mit Sicherheit für viele Familien ein Thema, die mit der Familienplanung noch nicht abgeschlossen haben. Welche Erkenntnisse gibt es hierzu?

    Relevante, in den wissenschaftlichen Untersuchungen auffällige Ereignisse werden zum Beispiel in den entsprechenden Begleitdokumenten regelhaft benannt und bewertet. Siehe hierzu auch die oben genannten Informationen des PEI, hier finden sich belastbare Informationen. Im Rahmen von Impfungen werden viele auch beunruhigende Informationen verbreitet, die oftmals einer objektiven Betrachtung nicht standhalten.

    Meine verstorbene Mutter ist zur Impfung eingeladen worden. Wie kann so etwas passieren?

    Die Adressen der einzelnen Briefe wurden tagesaktuell von den einzelnen Gemeinden zur Verfügung gestellt. Hier kann es in diesem Fall geschehen sein, dass die Daten der bereits verstorbenen Frau noch übermittelt wurden. Das ist sehr bedauerlich und natürlich nicht absichtlich geschehen.

    Kann meine Frau mit mir, oder zumindest zeitnah geimpft werden (Geburtsdatum Oktober 1951)? Bei längeren Zeiten zwischen den Impfterminen könnten sich eventuell problematische „Lebensverhältnisse“ ergeben.

    Die Impfgruppen sind vorgegeben, aus diesem Grund sind keine Abweichungen möglich.

    Mein Vater, der noch im Januar 76 Jahre wird, ist Risikopatient wegen COPD-Lunge und mehrerer Vorerkrankungen. Er hat Pflegegrad 4 und ist nur im Rollstuhl mit einem Fahrdienst mobil. Er wird von meiner Mutter, die dieses Jahr im November 75 Jahre wird, zu Hause gepflegt. Normalerweise würde mein Vater jetzt in der zweiten Impfgruppe geimpft. Bekommen wir eine Benachrichtigung, ab wann ein Termin vereinbart werden kann oder wird bei Risikopatienten automatisch ein Termin zugewiesen? Oder wäre im besten Fall eine Impfung auch über ein mobiles Impfteam möglich? Kann meine Mutter als pflegende Angehörige auch gleich mitgeimpft werden, da mein Vater auf ihre Begleitung angewiesen ist? Und wann kann im Landkreis mit der Impfung der zweiten Gruppe, zu der meine Eltern eigentlich gehören, gerechnet werden?

    Jeder kann sich über die Homepage des Landkreises im offiziellen Impfportal anmelden. Eine Anmeldung ist auch über die Hotline 116117 möglich. Dort werden Angaben zu Krankheiten aufgenommen. Die Impfwilligen werden entsprechend den Priorisierungsstufen zugeordnet. Jeder Einzelfall wird so abgefragt und geprüft. Sobald Menschen aufgrund ihrer Erkrankungen in eine bestimmte Kategorie fallen, dürfen sie, wenn sie an der Reihe sind, auch geimpft werden. Dass die Kategorisierung im Einzelfall nicht immer für jeden nachvollziehbar ist, können wir verstehen, wurde jedoch vom Bundesgesundheitsministerium so festgelegt. Nichtsdestotrotz dürfen die Impfzentren nicht davon abweichen. Jede Impfdosis wird streng protokolliert.

    An der Kreisklinik Günzburg gibt es auch dieses Corona-Testzentrum.
    An der Kreisklinik Günzburg gibt es auch dieses Corona-Testzentrum. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Ich bin 64 Jahre alt, habe Bronchialasthma und hatte schon sieben Lungenentzündungen, die letzte vor einem Jahr. Bei welcher Impfgruppe bin ich dabei? Bei welchen Vorerkrankungen wird von einer Impfung abgeraten? Frage einer weiteren Leserin: Ich bin 82 Jahre alt, habe Bronchialasthma, nehme täglich Spray und Medikamente, habe seit 30 Jahren keinen Geruchssinn und bin allergisch auf Aspirin – darf ich mich impfen lassen? Frage eines weiteren Lesers: Gibt es nach den bekannten Anfangsschwierigkeiten ein ungefähres Zeitfenster, wann ich drankomme? Ich werde jetzt im April 75 Jahre alt und hatte im Februar 2020 eine Herz-Bypassoperation.

    Wir können nicht zu jeder einzelnen medizinischen Fragestellung Antwort geben. Dies geschieht im Zuge der Impfberatung. Hier können im Vorfeld auch die entsprechenden Hotlines genutzt werden.

    Bekannte sind bereits geimpft worden, sie haben sich wohl in Ulm Impftermine besorgt, weil in Günzburg nichts funktioniert.

    Nach unseren Informationen ist es wegen der Impfstoffversorgung anfänglich überall gleich schwierig. Dass Landkreisbürger mit Wohnsitz im Landkreis Günzburg in Ulm Impftermine bekamen, darf bezweifelt werden. Es sei denn, es gibt eine beruflich bedingte und wegen der Arbeitsstelle dort verortete Prioritätenzugehörigkeit.

    Ist die Einschätzung des Gesundheitsministers auch für den Landkreis Günzburg realistisch, dass im zweiten Quartal jedem der will ein Impfangebot gemacht werden kann?

    Wir haben die Infrastruktur dafür geschaffen. Wenn der Bund ausreichend Impfstoff zur Verfügung stellt, werden wir jedem Landkreisbürger ein Impfangebot machen können.

    Fest steht, dass es noch nie einen Impfstoff in so kurzer Zeit gegeben hat. Dass sich viele Menschen deswegen Gedanken machen und sich nicht sofort impfen lassen, ist natürlich. Sind die Menschen, die sich nicht gleich impfen lassen, verantwortungslos gegenüber den Impfwilligen? Kann dies unsere Gesellschaft spalten?

    Selbstverständlich muss ein neuer Impfstoff auch hinterfragt werden und jeder soll sich auch informieren. Auch der Landrat hat sich intensiv über die Impfstoffe informiert und wird sich impfen lassen, sobald er an der Reihe ist. Corona hat allerdings auch das Potenzial, unsere Gesellschaft zu spalten und die Tendenzen dazu sind leider offensichtlich. Landrat Hans Reichhart: „Deshalb müssen wir überzeugen und viele sollten auch gerade bei den Impfungen mit gutem Beispiel vorangehen, ohne dass auf irgendjemanden mit dem Finger gezeigt wird, der noch etwas länger zum Überlegen braucht. Die Impfung ist ja nicht nur Dienst an sich selbst, sondern gerade auch an den Schwächsten dieser Gesellschaft.“

    Ich bin keine Impfgegnerin, aber hatte schon allergische Reaktionen auf Medikamente. Eine pauschale Verurteilung von Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, kann ich nicht verstehen. Gibt es zu den Nebenwirkungen neue Erkenntnisse?

    Wir werben für die Impfung, aber die Entscheidung dazu muss jeder für sich treffen. Manche haben gerade auch aus medizinischen Gründen gute Gründe, mit einer Impfung abzuwarten. Auf diese Personen darf dann auch nicht mit dem Finger gezeigt werden.

    Auch die neuesten Einschränkungen trage ich im Großteil mit. Dass aber nur noch ein Elternteil mit den Enkeln kommen darf, oder Eltern nicht ein Kind besuchen können, finde ich nicht richtig und werde es nach meiner Weise handhaben. Wir waren immer zusammen, das wird auch weiterhin so sein. Wie steht das Landratsamt zu der Vorschrift?

    Grundsätzlich geht es auch hier um die Reduzierung von Kontakten und das ist zurzeit das Mittel der Wahl. Aus diesem Grund trägt auch das Landratsamt diese Vorgabe mit und appelliert an die Bürger, sich auch an diese zu halten. Es zeigt sich derzeit, dass ein großer Teil des Infektionsgeschehens in Familien stattfindet.

    Gesundheitsamtsleiter Dr. Patrick Dudler, Landrat Hans Reichhart, Impf-Cheforganisator des Landkreises Hermann Keller und Arzt Dr. Gerhard Richter (von links) im Interview mit Till Hofmann, Redaktionsleiter der Günzburger Zeitung (vorne links), und Redakteur Christian Kirstges.
    Gesundheitsamtsleiter Dr. Patrick Dudler, Landrat Hans Reichhart, Impf-Cheforganisator des Landkreises Hermann Keller und Arzt Dr. Gerhard Richter (von links) im Interview mit Till Hofmann, Redaktionsleiter der Günzburger Zeitung (vorne links), und Redakteur Christian Kirstges. Foto: Bernhard Weizengger

    Das Landratsamt schreibt, dass wir als Eltern weiter gemeinsam unsere Tochter in deren Wohnung besuchen können. Das gilt aber doch nur für den Fall, dass unsere Tochter allein lebt, es sich bei ihr also um einen Ein-Personen-Haushalt handelt. Dies ist aber nicht der Fall. Der Haushalt unserer Tochter besteht aus mehreren Personen. Ist unser Besuch trotzdem erlaubt?

    Derzeit sind bei Besuchen nur Angehörige desselben Hausstands und eine weitere Person erlaubt. Um die Frage konkret beantworten zu können, müssten wir den exakten Fall kennen. Hätte die Frage an das Landratsamt wie oben beschrieben gelautet, wäre der Eindruck entstanden, dass die Tochter allein lebt. Das wäre dann in Ordnung gewesen.

    Welches Bußgeld wird verhängt und von wem wird es verhängt, wenn jemand einen Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen anzeigt? Wie hoch sind die Bußgelder je nach Verstoß?

    250 Euro bei Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit Personen, die nicht vom erlaubten Personenkreis umfasst sind. Derzeit sieht der Katalog Folgendes vor: 250 Euro bei Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund, 500 Euro bei Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr, Verstoß gegen die Maskenpflicht 250 Euro.

    Wie beurteilen Sie die Auswirkungen auf die Psyche durch die Corona-Beschränkungen?

    Die in vielerlei Hinsicht neuartige und teils fordernde Belastungssituation im Zuge der Corona-Pandemie kann vielfältige Auswirkungen auf die psychische Gesundheit einzelner Menschen haben, die auch Gegenstand zahlreicher Untersuchungen sind. Eine differenzierte Aussage zu den entsprechenden Effekten ist unter der anhaltenden Situation natürlich schwierig.

    Die FAQ-Regelungen zur Schließung des Einzelhandels werden vom Landratsamt im Landkreis Günzburg nicht umgesetzt. Beispiel: Beim Fachmarkt oder Einzelhändler kann man keinen Fernseher oder keine Spielwaren kaufen, da diese geschlossen haben. Beim Verbraucher- oder Drogeriemarkt sind diese Artikel jedoch frei verkäuflich, obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist. Zumindest in Teilen Münchens sind die entsprechenden Abteilungen der Märkte schon abgesperrt, nur in unserem Landkreis nicht.

    In welchem Umfang nicht privilegierte Waren mit veräußert werden dürfen, ist umfangreich durch das Bayerische Wirtschaftsministerium geregelt. Dabei kommt es regelmäßig auf den Schwerpunkt der Tätigkeit an, der zu mindestens 50 Prozent privilegiert sein muss. Wenn wir Hinweise dahingehend bekommen, dass dagegen verstoßen wird, versuchen wir dies schnellstmöglich zu klären.

    Warum wird nicht vorgeschrieben, dass FFP2-Masken zu tragen sind etwa im Supermarkt statt hochgerollter Rollkragen, warum müssen etwa Kassierer hinter Plexiglasscheiben keine Maske tragen oder Verkäufer, die mit Lebensmitteln hantieren, und warum wird nicht mehr kontrolliert – an einer Tankstelle habe ich gesehen, dass Leute mit dem Coffee to go ohne Maske zusammenstehen.

    Inzwischen wurden hier die Vorgaben verschärft: Ab Montag müssen in Bayern FFP2-Masken in Supermärkten getragen werden. Nach wie vor gilt: Die Maske darf beim Essen oder Trinken abgenommen werden. Beim Zusammenstehen (sofern dieses den Vorschriften entspricht) sollte der entsprechende Abstand gewahrt werden. Das Landratsamt kann nicht umfassend kontrollieren. Hier sind die Menschen des Landkreises auch selbstverantwortlich.

    Brauche ich eine Ausnahmegenehmigung und wo bekomme ich diese, wenn in meinem und/oder dem Zielkreis der Wert über 200 steigt. Ich wohne im Landkreis Günzburg, kümmere mich drei Mal pro Woche um meine Mutter. Sie wird demnächst 96, ist gehbehindert und fast blind, hat Pflegegrad 3 und ist zu 80 Prozent behindert. Sie wohnt in Augsburg im Betreuten Wohnen, die Pfleger kommen morgens und abends zum Waschen, An- und Ausziehen und Medikamentenvergabe. Alles andere mache ich.

    In diesem Fall braucht es keine Ausnahmegenehmigung. Von der Vorschrift sind in Bayern touristische Ausflüge umfasst, wenn der Landkreis über einer Inzidenz von 200 liegt. Bei Vorliegen triftiger Gründe, die vorliegend gegeben wären, ist ein Überschreiten des 15-Kilometer- Radius weiterhin zulässig.

    Unsere Tochter wurde als Kontaktperson 1 auf Anweisung des Gesundheitsamts am 15. Dezember im Testzentrum Günzburg getestet. Seitdem haben wir kein Testergebnis erhalten! Der erhaltene QR-Code ist nicht funktionsfähig. Alle Klassenkameraden hatten das Testergebnis nach ein bis zwei Tagen. Wir nicht! Unsere Tochter befand sich seit 10. Dezember in Quarantäne und wurde räumlich 24 Stunden von uns getrennt. Und dann kommt das Testergebnis nicht... Ich erspare es mir an dieser Stelle weiter auszuführen, welch psychische Belastung das mit sich brachte. Um weiteren Schaden von unserer Tochter abzuwenden, haben wir die Quarantäne am 18. Dezember selber aufgehoben, wohlgemerkt nur innerhalb unseres Hauses. Es gab keine Antwort auf Mails – wie kann das sein?

    Die Benachrichtigungen der Befunde laufen über das Testzentrum beziehungsweise die Labore. Sollten Ergebnisse nicht in der erwarteten Zeit eintreffen, so bitten wir, dort noch einmal nachzufragen. Offensichtlich wurden alle anderen Klassenkameraden durch das Labor benachrichtigt. Insofern gehen wir davon aus, dass es sich um einen Einzelfall handelt, bei dem in der Kette der Ereignisse ein Fehler passiert ist. Das mag am QR-Code liegen, es kann auch eine Mail im Spam-Filter gelandet sein. Da die negativen Befunde dem Gesundheitsamt nicht immer übermittelt werden, werden wir mit dem Labor nochmals Kontakt aufnehmen.

    Mein Vater war Bewohner im BRK-Seniorenzentrum in Krumbach. Im Dezember wurde bekannt gegeben, dass es eine große Anzahl von Corona-Infizierten gibt. Warum werden Informationen über die Anzahl der Infizierten eines Seniorenzentrums, der im Krankenhaus behandelten Bewohner und die der Verstorbenen nicht regelmäßig vom Seniorenzentrum beziehungsweise Landratsamt veröffentlicht, damit sich die Bevölkerung ein Bild über die Situation in den Altenheimen und die große Gefahr für die hochbetagten Bewohner machen kann?

    Erkrankungen, Krankenhausbehandlungen und Todesfälle sind zunächst extrem sensible persönliche Angelegenheiten. Daher erfolgte die Information nicht einrichtungsspezifisch. Auf die erhebliche Gefährdungslage für Menschen in Einrichtungen hat der Landkreis früh mit Besuchseinschränkungen und weiteren Maßnahmen wie regelmäßigen Tests des Personals und der Besucher reagiert.

    Claudia Nusser und ihr Sohn Vincent vom Bekleidungshaus „Mode und Tracht Nusser“ in Günzburg sind dankbar für die Möglichkeit zum kontaktlosen Verkauf. Doch der persönliche Kontakt lässt sich dadurch nicht ersetzen.
    Claudia Nusser und ihr Sohn Vincent vom Bekleidungshaus „Mode und Tracht Nusser“ in Günzburg sind dankbar für die Möglichkeit zum kontaktlosen Verkauf. Doch der persönliche Kontakt lässt sich dadurch nicht ersetzen. Foto: Bernhard Weizenegger

    Ich lebe am Günzburger Marktplatz und bin mit meinem Partner direkt vom Lockdown und der dazugehörigen Betriebsschließung betroffen. Bisher ist ja weiterhin kein Ende in Sicht, was große Sorge in mir auslöst auch mit Blick auf alle betroffenen Branchen wie Gastronomie oder Einzelhandel. Wird es neben den staatlichen Hilfen Unterstützung auf kommunaler Ebene für wirtschaftlich schwer gebeutelte Betriebe geben, damit die „City“ Günzburg und deren Attraktivität weiterhin bestehen bleibt?

    Wir können nur appellieren, die örtlichen Angebote zu nutzen. Auch viele Einzelhändler bei uns bieten „Click and Collect“-Dienste an oder auch eine direkte Lieferung ihrer Produkte. Und wer manche Geschenke nicht direkt benötigt, der kann auch mit einem Gutschein jetzt bereits den Einzelhandel unterstützen, dann kommt die Freude doppelt.

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