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Landkreis Günzburg: Kindesmissbrauch: Warum bekommen Täter Bewährung?

Landkreis Günzburg

Kindesmissbrauch: Warum bekommen Täter Bewährung?

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    Dass Urteile am Ende eines Kindesmissbrauchsprozesses für Teile der Bevölkerung nicht immer verständlich sind, weiß Amtsgerichtsdirektor Walter Henle.
    Dass Urteile am Ende eines Kindesmissbrauchsprozesses für Teile der Bevölkerung nicht immer verständlich sind, weiß Amtsgerichtsdirektor Walter Henle. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Herr Henle, vor wenigen Tagen hat das Jugendschöffengericht in Memmingen einen 62-Jährigen verurteilt, weil er einen fünf Jahre alten Buben im Kreis Günzburg sexuell missbraucht hat. Der Täter hat eine Strafe erhalten, die aber nicht vollzogen – also zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar. Können Sie das verstehen?

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