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Landkreis Günzburg: Kinderpornos: Mann zu Gefängnisstrafe verurteilt

Landkreis Günzburg

Kinderpornos: Mann zu Gefängnisstrafe verurteilt

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    Für die Beschaffung und Weitergabe kinderpornografischer Fotos und Videos ist ein 51-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Günzburg zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann gilt als vermindert schuldfähig.
    Für die Beschaffung und Weitergabe kinderpornografischer Fotos und Videos ist ein 51-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Günzburg zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann gilt als vermindert schuldfähig. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Als „unterste Schublade“ bezeichnete die Richterin die Delikte des Angeklagten. Der 51-Jährige musste sich wegen Beschaffung und Weitergabe kinderpornografischer Fotos und Videos verantworten. Das brachte dem Mann eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ein, obwohl er als vermindert schuldfähig gilt.

    Die Chance auf Bewährung hatte sich der Mann selbst genommen: Wenige Tage vor der Verhandlung beim Günzburger Amtsgericht war bei einer erneuten Wohnungsdurchsuchung wieder belastendes Material entdeckt worden. Kurz vor der Urteilsverkündung verbarg der Angeklagte sein Gesicht in den Händen, weinte still. Vermutlich hat er geahnt, was auf ihn zukommt.

    Richterin: "Hinter jedem Bild steckt ein missbrauchtes Kind"

    Er muss für kriminelle Delikte büßen, wie sie im Zeitalter der Informationstechnologie zigtausendfach verübt werden. Erst in der vergangenen Woche haben Ermittler der Neu-Ulmer Kripo bei Durchsuchungen unter anderem in Burgau kinderpornografische Dateien auf Smartphones, Tablets und Laptops entdeckt. Wie beim Angeklagten: Zwischen den Jahren 2017 und 2019 hatte der 51-Jährige mindestens 36 Fotos und fünf Videos über einen Internet-Kommunikationsdienst besorgt und an andere Chat-Teilnehmer weiter geschickt.

    Dateien mit Abbildungen teilweise oder völlig nackter minderjähriger Mädchen und Buben, die von der Staatsanwältin in drastischer Deutlichkeit beschrieben wurden. „Hinter jedem Bild steckt ein missbrauchtes Kind“, machte Richterin Julia Lang dem Angeklagten unmissverständlich klar, was sie davon hält.

    Eindeutige Chat-Gruppen

    „Ich habe eine Riesenscheiße gemacht, es tut mir furchtbar leid“, räumte der 51-Jährige aus einer Stadt im nördlichen Landkreis ein. Wie er an die Dateien kam, wisse er heute nicht mehr genau, „ich habe mir anfangs keine großen Gedanken gemacht“. Das nahm ihm die Richterin nicht ab, denn die Namen der Chatgruppen, sie erwähnte ein Beispiel, seien doch eindeutig genug.

    Das Motiv des Angeklagten: Die Sexualität in seiner Ehe habe ihn nicht erfüllt, so habe er sich Befriedigung auf diesem Wege beschafft. „Ich hoffe sie wissen, was sie den Kindern angetan haben“, sagte die Richterin.

    Kripo stellt erneut Datenträger sicher

    Offensichtlich hat der 51-Jährige durch die bisherigen Ermittlungen noch nicht die Finger von derartigen Abbildungen lassen können: Erneut wurden bei ihm bei einer weiteren Durchsuchung zu Hause und am Arbeitsplatz Datenträger sichergestellt, wie ein Beamter der Neu-Ulmer Kripo aussagte. Ein erster grober Überblick zeigte wohl pornografisches Material. Ob es strafbar sei, müsse erst eine forensische Auswertung zeigen. Ein weiterer Fahnder sagte, dass der Mann sogar versucht habe, sich mit einer der minderjährigen Chatpartnerinnen zu treffen, doch dazu kam es nicht. Er sei bereits in psychischer Behandlung und werde weitere Schritte unternehmen, um sein Leben in den Griff zu bekommen, sagte der Angeklagte.

    Eine Psychotherapeutin stellte in ihrem Gutachten eine verminderte Intelligenz bei ihm fest. Der 51-Jährige hatte als Kind eine Hirnhautentzündung mit folgender Entwicklungsverzögerung und Verhaltensauffälligkeit. Nach einer zeitweisen Alkoholsucht sei der Vater zweier erwachsener Söhne inzwischen jahrelang abstinent. Wegen seiner psychischen Störung nimmt der Mann Antidepressiva. Die Ärztin bescheinigte dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit.

    Was die Staatsanwältin fordert - und warum

    Trotz des Geständnisses und der Reue forderte die Staatsanwältin wegen der „heftigen Bilder und Videos“ und eines hohen Rückfallrisikos eine Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Walter Deistler (Günzburg) war das zu hoch. Sein Mandant habe bisher straffrei gelebt, sei voll geständig, kooperativ und einsichtig und befinde sich seit Jahren in ärztlicher Behandlung. Wegen der verminderten Schuldfähigkeit beantragte der Verteidiger maximal ein Jahr und vier Monate, aber mit Bewährung wegen der günstigen Sozialprognose, denn der Mann habe seit 35 Jahren einen festen Arbeitsplatz und sei familiär integriert.

    Davon war Richterin Lang jedoch nicht überzeugt. Sie verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Ohne die verminderte Schuldfähigkeit wäre das Urteil noch deutlich höher ausgefallen, wie sie nach der Verhandlung erwähnte. Die Richterin kreidete dem Angeklagten besonders an, dass ihm ein neues Verfahren mit gleichem Hintergrund drohe. Wegen dieses „Nachtatverhaltens“ habe der Mann keine Chance auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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