Als „unterste Schublade“ bezeichnete die Richterin die Delikte des Angeklagten. Der 51-Jährige musste sich wegen Beschaffung und Weitergabe kinderpornografischer Fotos und Videos verantworten. Das brachte dem Mann eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ein, obwohl er als vermindert schuldfähig gilt.
Landkreis Günzburg