Als „unterste Schublade“ hatte die Richterin die Delikte des Angeklagten bezeichnet. Der 51-Jährige hatte sich wegen Beschaffung und Weitergabe kinderpornografischer Fotos und Videos im Mai vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten müssen. Das brachte dem Mann eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ein, obwohl er als vermindert schuldfähig gilt. Die Chance auf Bewährung hatte sich der Mann selbst genommen: Wenige Tage vor der Verhandlung war bei einer erneuten Wohnungsdurchsuchung wieder belastendes Material entdeckt worden. Doch nachdem der Fall nun vor dem Landgericht Memmingen erneut aufgerollt wurde, muss der Mann doch nicht ins Gefängnis.
Landkreis Günzburg