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Landkreis Günzburg: Hundesteuer im Kreis Günzburg wird im Jahr 1981 optional

Landkreis Günzburg

Hundesteuer im Kreis Günzburg wird im Jahr 1981 optional

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    Zum 1. Januar 1981 sollten Kommunen selbst über die Höhe der Hundesteuer bestimmen können. Im Landkreis Günzburg zahlten die Hundebesitzer ab diesem Jahr verschiedene Steuersätze in den einzelnen Städten. Am teuersten war die Haltung eines Vierbeiners in der Kreisstadt selbst.
    Zum 1. Januar 1981 sollten Kommunen selbst über die Höhe der Hundesteuer bestimmen können. Im Landkreis Günzburg zahlten die Hundebesitzer ab diesem Jahr verschiedene Steuersätze in den einzelnen Städten. Am teuersten war die Haltung eines Vierbeiners in der Kreisstadt selbst. Foto: Diana Zapf-Deniz (Archiv)

    Einige gesetzliche Änderungen waren 1980 beschlossen und im August jenes Jahres auch im Lokalteil der Günzburger Zeitung beschrieben und diskutiert worden. Betroffen von Neuerungen waren Land- und Forstwirte sowie Hundehalter. Gurtpflicht für Autofahrer und Helmpflicht für Motorradfahrer galten zwar schon länger, aber viele hielten sich nicht an die Regeln. Während der Hauptreisezeit im August 1980 nahm die Polizei diese „Muffel“ besonders ins Visier.

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