Obwohl eine 42-jährige Frau, ihr Mann und die beiden Kinder von gerade einmal 1000 Euro HartzIV und 390 Euro Kindergeld im Monat lebten, bestellte die Frau im Oktober 2015 innerhalb von vier Tagen gleich dreimal Weihnachtsdeko bei der Firma Dehner im Internet – im Wert von immerhin 400 Euro. Die Rechnungen hat sie bis heute nicht bezahlt, weswegen sie nun vor dem Günzburger Amtsgericht stand. Die Waren hatte sie außerdem unter einem falschen Namen bestellt. Der Nachname war zwar korrekt, vor ihren Spitznamen, den sie als Vornamen verwendete, setzte sie aber noch einen weiteren Buchstaben. Die Frau, die ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, sprach von einem Tippfehler. Richterin Franziska Braun entgegnete, dass so etwas zwar einmal, aber nicht dreimal vorkomme.
Landkreis Günzburg