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Landkreis Günzburg: Fast nirgendwo ist die Bezahlung für Tagesmütter so schlecht wie im Kreis Günzburg

Landkreis Günzburg

Fast nirgendwo ist die Bezahlung für Tagesmütter so schlecht wie im Kreis Günzburg

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    Die Bezahlung für Tagesmütter und Tagesväter ist in der Region äußerst unterschiedlich. Der Landkreis Günzburg befindet sich nach Recherchen unserer Redaktion im unteren Drittel.
    Die Bezahlung für Tagesmütter und Tagesväter ist in der Region äußerst unterschiedlich. Der Landkreis Günzburg befindet sich nach Recherchen unserer Redaktion im unteren Drittel. Foto: Symbolbild: Christoph Kölle

    Tagespflegepersonen werden vom jeweiligen Landkreis beziehungsweise von der kreisfreien Stadt bezahlt. Da es keine einheitlichen Regelungen gibt, fällt der Verdienst äußerst unterschiedlich aus. Wir haben beim Landkreis Günzburg sowie allen sechs Nachbarlandkreisen und der Stadt Ulm nachgefragt. Das sind die Ergebnisse, geordnet nach der aufsteigenden Höhe der Bezahlung:

    Im Landkreis Unterallgäu gibt es 26 Tagespflegepersonen, die 82 Kinder betreuen. Das Pflegegeld pro Stunde und pro Kind beträgt bei einer Tagespflegeperson je nach Qualifizierung zwischen 4,49 Euro und 4,71 Euro. Dabei wird im Unterallgäu nicht nach dem Alter der Kinder unterschieden. Bei einer Betreuungszeit von 40 Stunden pro Woche (bei einer Berechnung von 20 Arbeitstagen) ist das ein Monatsverdienst von mindestens 718,40 Euro. Weitere finanzielle Anreize gibt es nicht.

    69 Kinder werden im Landkreis Dillingen von Tagesmüttern betreut

    Derzeit betreuen 19 der 29 aktiven Tagespflegepersonen 69 Kinder im Landkreis Dillingen. Das Tagespflegegeld wird entsprechend der vom Amt für Kinder, Jugend und Familie festgestellten Betreuungskategorie gestaffelt und besteht aus unterschiedlichen Beträgen. Der Stundensatz für die Ersatzbetreuung beträgt für Kinder unter drei Jahren 4,94 Euro und für Kinder über drei Jahren 3,90 Euro. Weiter werden neben einer Sachaufwandspauschale, deren Höhe von der Anzahl der betreuten Kinder abhängt, die Hälfte der nachgewiesenen Kosten zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung sowie einer angemessenen Alterssicherung erstattet. Das bedeutet, dass bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden die Tagespflegepersonen für ein Kind unter drei Jahren monatlich 753,85 Euro erhalten und für ein Kind über drei Jahren 616,85 Euro. Je nach Qualifikation wird ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent gewährt. Außerdem gibt es eine monatliche Pauschale in Höhe von 30 Euro, wenn sich die Tagesmutter zu einer Ersatzbetreuung und Kontaktpflege bereit erklärt.

    Im Landkreis Günzburg gibt es Qualifizierungszuschläge bis zu 30 Prozent

    30 Tagespflegepersonen betreuen imLandkreis Günzburg aktuell 94 Tageskinder. Die Kindertagespflegeperson erhält eine laufende Geldleistung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Diese setzt sich aus dem Grundbetrag, aus einer Pauschale für Kinder unter beziehungsweise über drei Jahren sowie aus dem Sachaufwand zusammen. Bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden eines Kindes unter drei Jahren gibt es im Landkreis Günzburg 828 Euro im Monat. Für Kinder über drei erhält die Tagespflegeperson bei 40 Stunden pro Woche insgesamt 750,80 Euro. Hinzu kommen eventuelle Qualifizierungszuschläge zwischen 20 und 30 Prozent der Pauschale sowie eine monatliche Pauschale von 50 Euro, falls die Betreuung überwiegend in den Randzeiten liegt.

    Tagesmütter dürfen keine zusätzlichen Forderungen an die Eltern im Kreis Neu-Ulm stellen

    30 Tagespflegepersonen betreuen imLandkreis Neu-Ulm aktuell 155 Kinder. Für eine 40-stündige Betreuung pro Woche erhält die Tagespflegeperson für ein Kind unter drei Jahren im Monat 876 Euro. Für Über-Dreijährige gibt es monatlich 789 Euro. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag entsprechend dem Grad der Qualifizierung der Tagespflegeperson. Die Tagespflegepersonen dürfen keine weiteren finanziellen Forderungen an die Eltern stellen.

    132 Tagespflegepersonen haben im Landkreis Heidenheim eine Betreuungserlaubnis. 84 sind aktiv tätig, sie betreuen 236 Kinder. Pro Stunde werden 6,50 Euro vergütet – unabhängig vom Alter des Kindes. Zusätzliche Vergütungen durch den Landkreis gibt es nicht. Das bedeutet, dass die Tagesmutter bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden für ein Kind monatlich 1040 Euro erhält.

    Im Landkreis Augsburg gibt es einen Verleihservice für Ausstattungsgegenstände

    Aktuell betreuen 63 der 81 aktiven Tagespflegepersonen 225 Kinder im Landkreis Augsburg. Bei der Bezahlung wird nicht nach dem Alter unterschieden. Bei einer Betreuungszeit von 40 Stunden pro Woche erhält die Tagespflegeperson monatlich zwischen 729 und 857 Euro – je nach Grad der Qualifikation. Zusätzlich gibt es pro Kind eine monatliche steuerfreie Betriebskostenpauschale von 300 Euro – macht einen monatlichen Verdienst zwischen 1029 und 1157 Euro. Der Landkreis unterstützt die Tagespflegepersonen mit einem Verleihservice für Ausstattungsgegenstände wie Krippenwagen, Kinderautositze, Reisebetten oder Hochstühle. Eine Gemeinde im Landkreis erstattet einmalig 50 Prozent der Kosten, maximal 1000 Euro, für die Erstausstattung einer neuen Tagespflegeperson in der Gemeinde und zahlt der Tagesmutter einen Zuschuss von 50 Euro monatlich für die Betreuung von Kindern aus dem Gemeindegebiet.

    Es gibt im Alb-Donau-Kreis 69 Tagespflegepersonen, die 197 Kinder betreuen. Beim Zuschuss von 6,50 Euro pro Stunde gibt es im Alb-Donau-Kreis keinen Unterschied für unter oder über dreijährige Kinder. Zusätzliche Anreize werden durch die Gemeinden geschaffen, indem diese den dort ansässigen Tagespflegepersonen einen weiteren Betreuungszuschuss – in der Regel zwischen ein und zwei Euro pro Stunde – bezahlen. Das bedeutet, dass die Tagespflegepersonen bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden für jedes Kind monatlich in der Regel zwischen 1200 und 1360 Euro erhalten.

    Viel Geld für Tagesmütter in der Stadt Ulm

    In der Stadt Ulmwerden 203 Ulmer Kinder durch 65 Tagespflegepersonen betreut. Die Vergütung richtet sich in Baden-Württemberg nach einer landesweiten gemeinsamen Empfehlung des Landkreistags und Städtetags und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales. Diese sieht vor, dass Tagespflegepersonen für Kinder unter drei Jahren 6,50 Euro je Stunde und für Kinder über drei Jahren 5,50 Euro je Stunde erhalten. Die Stadt Ulm bietet den Tagespflegepersonen darüber hinaus freiwillige Leistungen. Hierzu gehört die zusätzliche Vergütung von Betreuungsleistungen von je 2,50 pro Stunde. Für die Betreuung unter Einjähriger erhält eine Tagespflegeperson elf Euro. Bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden erhalten die Tagespflegepersonen für ein Kind unter einem Jahr monatlich 1760 Euro. Bei einem Kind unter drei Jahre sind es 1440 Euro und bei einem Kind über drei Jahre sind es 1280 Euro. Zudem gibt es Zuschläge von zwei Euro je Betreuungsstunde für Randzeiten, Wochenende, Vertretungen sowie bei nachgewiesenem besonderen Förderbedarf von bis zu maximal elf Euro pro Stunde pro Kind. Auch haben Tagespflegepersonen Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie auf hälftige Erstattung nachgewiesener Kosten zu einer angemessenen Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung. Tagespflegepersonen, die nicht im Privathaushalt, sondern in anderen geeigneten Räumen betreuen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietzuschuss zu den ersten drei Monatsmieten.

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