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Landkreis Günzburg: Durchsuchungsbeschlüsse gegen Alfred Sauter waren rechtswidrig

Landkreis Günzburg

Durchsuchungsbeschlüsse gegen Alfred Sauter waren rechtswidrig

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    Das OLG München hat Alfred Sauters Rechtsauffassung bestätigt.
    Das OLG München hat Alfred Sauters Rechtsauffassung bestätigt. Foto: Ulrich Wagner (Archivbild)

    Wegen der Maskenaffäre haben der Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein und der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter ihre politischen Ämter in der CSU verloren. Sauter ist beispielsweise nicht mehr Günzburger Kreisvorsitzender, Nüßlein (Münsterhausen) scheidet demnächst auf eigenen Antrag aus dem Kreistag aus, kündigte bereits vor Monaten die Mitgliedschaft in der

    Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen die beiden und einen weiteren Geschäftsmann wegen Bestechlichkeit/Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Schutzmasken. Alle drei haben Beschwerden eingelegt. Der bis vor Kurzem und der immer noch tätige Abgeordnete wandten sich damit gegen die gegen sie verfügten Vermögensarreste und Durchsuchungsbeschlüsse – und hatten weitgehend Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) München korrigiert sich damit – vor allem in der Causa Sauter – quasi selbst. Im Falle von Alfred Sauter seien alle sechs am 11. März von einer Ermittlungsrichterin des Oberlandesgerichts erlassenen und danach vollzogenen Beschlüsse rechtlich nicht haltbar – ebenso wenig das Einfrieren von gut 1,24 Millionen Euro (Vermögensarrest). Bei Sauter bestand im Gegensatz zu Nüßlein bereits beim Erlass der

    Sauter kann keine Bestechung von Mandatsträgern zur Last gelegt werden

    Paragraf 108, Absatz e des Strafgesetzbuches beschäftigt sich mit Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern. So weit von den Strafsenaten die Beschlüsse nun aufgehoben worden sind, sei der Tatbestand, der den Beschuldigten zur Last gelegt worden sei, nicht erfüllt. Der Bundesgesetzgeber habe den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung "ausschließlich zum Schutz der Parlaments- und Fraktionsgremien geschaffen", führt das OLG in einer Mitteilung vom Donnerstag aus.

    Anders ausgedrückt: Würde der Abgeordnete Bestechungshandlungen im Plenum, in Ausschüssen sowie in Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen seiner Parteifraktion im Rahmen seiner parlamentarischen Tätigkeit begehen, dann greift dieser Paragraf; nicht aber, wenn versucht wird, außerparlamentarische Gremien wie Ministerien oder Behörden zu beeinflussen. Die Annahme unberechtigter Vermögensvorteile sei dann, wenn die Autorität des Mandats oder Kontakte genutzt würden, nicht strafbar.

    Anfangsverdacht gegen Nüßlein hat sich nicht bestätigt

    Bei Nüßlein übrigens waren die angeordneten drei Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig, weil sich Anhaltpunkte ergeben hätten, dass er durch seine parlamentarische Tätigkeit Einfluss genommen habe, Corona-Schutzmasken aus dem Ausland gewinnbringend an deutsche Behörden weiterzuverkaufen. Dieser Anfangsverdacht, so das Gericht, hat sich jedoch nicht bestätigt.

    Alfred Sauter sah sich am Donnerstag in seiner Auffassung bestätigt, dass "die gegen mich angestrengten Beschlüsse rechtswidrig sind". Das habe das OLG nun genauso ausgedrückt. Ob die Münchner Generalstaatsanwaltschaft nun eine Anklage nach dem Ende des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erheben und die vom zuständigen Gericht zugelassen werde, könne er nicht sagen. "Ich habe keinen Kontakt zur Generalstaatsanwaltschaft."

    Sauter sieht am Donnerstagnachmittag langsam Sonnenschein

    Und ob die Entscheidung des OLG der Anfang der politischen Rehabilitation Sauters sein könne, dazu wollte der Betroffene nichts sagen – fast nichts. "Erst einmal alles sacken lassen, durchschlafen", riet er sich selbst, um dann noch im Telefongespräch mit der Redaktion zu bemerken: "So langsam kommt in München die Sonne durch." In diesem Augenblick war der Himmel auch in Günzburg heller. Aber die Sonne hatte nicht mehr ganz die Kraft, den Nebel zu lichten.

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