In Bayern gibt es eine Reglementierung weniger. Der Freistaat hat im Herbst eine Verordnung sang- und klanglos auslaufen lassen, die auf Landesebene festgelegt hatte, dass der Badeseebesucher grundsätzlich nicht hüllenlos baden darf. Dieses allgemeine Nacktbadeverbot ist jetzt Geschichte. Werden nun überall an Gewässern im Landkreis die Hüllen fallen? Bislang sehen die wenigsten Kommunen einen Regulierungsbedarf. Thannhausens Bürgermeister Georg Schwarz würde eine Verordnung als vorauseilenden Gehorsam sehen. Für ihn steht fest: Reglementiert muss erst werden, wenn ein objektiver Bedarf dafür besteht.
Landkreis Günzburg