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Landkreis Günzburg: Corona an Schulen im Kreis Günzburg: Für wen es ein Betretungsverbot gibt

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Corona an Schulen im Kreis Günzburg: Für wen es ein Betretungsverbot gibt

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    Das Thema Corona trifft auch die Schulen stark.
    Das Thema Corona trifft auch die Schulen stark. Foto: Bodo Schackow/zb/dpa (Symbolbild)

    Wenn Schüler oder gar ganze Klassen wegen eines Corona-Falls in Quarantäne müssen, wirft das viele Fragen bei Kindern, Eltern und Lehrern auf. Wer muss in Quarantäne? Gelten für die betroffenen Lehrer dieselben Regeln? Was hat es mit dem Betretungsverbot von Schulen auf sich? Jenny Schack, Pressesprecherin am Landratsamt, gibt auf Nachfrage unserer Zeitung die wichtigsten Antworten.

    Im Oktober hieß es seitens des Landratsamts, dass das Tragen einer Maske im Unterricht den Vorteil habe, dass sich für Kinder, die keinen direkten Kontakt zu Corona-positiv getesteten Mitschülern hatten, die Quarantäne von 14 Tagen auf die Hälfte verkürzt. Gilt dies tatsächlich?

    Laut Schack gibt es die Möglichkeit, das Landratsamt setze sie auch um – aber nicht generell. Eltern könnten nicht darauf bauen. „Wir müssen jeden einzelnen Fall prüfen, das macht es kompliziert.“ Eine Verkürzung der Quarantänezeit hänge nicht allein vom Tragen einer Maske ab – es sei denn, es handelt sich um eine FFP2-Maske – sondern etwa auch davon, ob die Räume ausreichend und regelmäßig gelüftet wurden. Lehrer seien angehalten, alles zu dokumentieren. „Je besser dokumentiert wird, umso besser können wir alles nachvollziehen und aufklären.“ Nur in wenigen Fällen funktioniere es nicht. „Wir hatten schon den Fall, dass eine Klasse vorbildlich war, aber der Lehrer nicht.“

    Sprecherin: Das Landratsamt Günzburg hat vorgesorgt

    Tritt ein Corona-Fall an einer Schule auf, greift angeblich das Gesundheitsamt gar nicht mehr ein. Rektoren und Lehrer müssten selbst sämtliche Telefonate übernehmen, heißt es. Stimmen diese Vorwürfe?

    Für den Fall, dass ein Schüler positiv auf Covid-19 getestet wurde, hat das Landratsamt Schack zufolge schon vor Wochen vorgesorgt und an alle Schulen ein standardisiertes Schreiben verschickt, auf dem die wichtigsten Informationen zu finden sind. Das Papier gäben Schulen sofort an betroffene Schüler heraus. Müssen Eltern informiert werden, dass sie ihre Kinder abholen sollen, übernehme diese Aufgabe die Schule. Alles Weitere mache das Gesundheitsamt, es beantworte offene Fragen oder vergebe Termine für Corona-Tests. „Das ist nicht Aufgabe der Schulen“, betont Schack.

    Aussprechen kann das Betretungsverbot nur das Landratsamt

    Seit Kurzem macht an Schulen das Betretungsverbot die Runde. Was hat es damit auf sich, seit wann gibt es das, wer spricht es aus und für wen gilt es?

    Die Möglichkeit eines Betretungsverbots von Schulen gebe es seit längerer Zeit, aussprechen könne es nur das Landratsamt, davon mache es jedoch erst seit etwa drei Wochen Gebrauch. Im Gegensatz zu Kontaktpersonen 1, also Banknachbarn von infizierten Personen, werden Kontaktpersonen 2 nicht in Quarantäne geschickt. Sie müssen sich ebenfalls einem Corona-Test unterziehen. Ansonsten dürfen sie 14 Tage lang die Schule nicht betreten, sich aber darüber hinaus frei bewegen. „Es ist unser Wunsch und der Versuch, eine Erleichterung für Schüler zu schaffen“, sagt Schack.

    Gelten für Lehrer dieselben Regeln?

    Dies hänge vom Einzelfall ab. Wer nachweisen könne, dass er dauerhaft eine FFP2-Maske trägt, für den sei die Wahrscheinlichkeit groß, um eine Quarantäne herumzukommen. Wer als Lehrer in Quarantäne geschickt werde, müsse wie alle anderen 14 Tage zu Hause bleiben. Möglicherweise verkürzt sich ab 1. Dezember die Quarantänezeit auf zehn Tage. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Dienstag.

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