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Landkreis Günzburg: Corona an Schulen: Alle warten auf die Testergebnisse

Landkreis Günzburg

Corona an Schulen: Alle warten auf die Testergebnisse

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    Auch Buben und Mädchen des Kinderhorts Don Bosco sind Kontaktpersonen zu einem infizierten Kind gewesen.
    Auch Buben und Mädchen des Kinderhorts Don Bosco sind Kontaktpersonen zu einem infizierten Kind gewesen. Foto: Bernhard Weizenegger

    Der Rektor der Maria-Theresia-Mittelschule formuliert seinen größten Wunsch: so lange wie möglich eine komplette Schulschließung vermeiden. Seine Schule gehört zu den beiden am Mittwoch vom Günzburger Landratsamt nicht namentlich benannten

    Eine Klasse der Günzburger Grundschule Südost musste in Quarantäne.
    Eine Klasse der Günzburger Grundschule Südost musste in Quarantäne. Foto: Bernhard Weizenegger

    Insgesamt sind mehr als 150 Personen im nördlichen Landkreis von der Quarantäne betroffen. Innerhalb einer Familie hatte sich, wie berichtet, das Virus verbreitet. Und die inzwischen positiv auf den Erreger getesteten Kinder hatten sich zuvor in den Schulen und dem Hort aufgehalten – deshalb lief am Mittwoch die Behördenmaschinerie an. Sämtliche betroffenen Schüler, Lehrer und weitere Mitarbeiter, die mit den infizierten Kindern Kontakt hatten, sollten bis Donnerstag abgestrichen werden. Mit allen Testergebnissen wird nicht vor dem Wochenende gerechnet.

    Mit Erkältungssymptomen daheim bleiben

    „Sollten die Tests negativ ausfallen, sind die Schülerinnen und Schüler und deren Lehrpersonal aus der Quarantäne zu entlassen.“ Dieser Satz des Landratsamtes aus seiner Pressemitteilung vom Mittwochnachmittag löste Verwirrung aus. Denn er trifft nur auf die Betroffenen der Maria-Theresia-Mittelschule zu. Das liegt daran, dass der (wie sich diesen Mittwoch herausgestellt hat) infizierte Jugendliche bereits am Mittwoch zuvor die Schule letztmals besucht hatte. Danach wurde er von den Eltern krankgemeldet. Grundsätzlich sollen Schulkinder zu Hause bleiben, wenn sie Erkältungssymptome wie Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten haben, referiert Mittelschulrektor Ralf Klügl über die vorgeschriebene Praxis. Wenn dann innerhalb von 24 Stunden kein Fieber auftrete, dürfe derjenige wieder kommen.

    In der Schule war der Neuntklässler aber nicht mehr. Seine Geschwister haben jedoch länger – offenbar bis Freitag – Grundschule und Kinderhort besucht. Deshalb geht das Gesundheitsamt davon aus, dass der Jugendliche in der Mittelschule bei negativen Testresultaten von Mitschülern und Lehrkräften für diese „Kontaktpersonen“ keine Infektionsgefahr dargestellt habe, da er bereits so lange an der Schule fehle.

    Was häusliche Quarantäne bedeutet

    Demgegenüber müssen nach Nachfrage beim Landratsamt (dort ist auch der Sitz des Gesundheitsamtes) selbst bei negativen Tests die Kinder von Grundschule und Hort mit einem Elternteil insgesamt 14 Tage lang in häuslicher Quarantäne bleiben. Wichtig bei dieser Regelung: Das eine Elternteil sollte in der vorher genannten Zeitspanne nicht mit seinem Kind und dem anderen Elternteil in Berührung kommen. Das heißt beispielsweise ganz konkret: in getrennten Betten schlafen, das Badezimmer nicht gleichzeitig benutzen.

    Arbeitgeber können laut Landratsamtssprecherin Jenny Schack im Voraus zu zahlende Verdienstausfallsentschädigungen eines Beschäftigten, der wegen seines Kindes in Quarantäne zu Hause bleibt, bei der Regierung von Schwaben geltend machen. Entsprechende Vordrucke gibt es auf der Internetseite der Bezirksregierung.

    Der Tag X war sicher. Aber wann?

    Rektor Klügl war klar, dass für die Maria-Theresia-Mittelschule „irgendwann dieser Tag X kommen würde. Ich hätte aber nicht gedacht, dass dies schon so schnell im neuen Schuljahr geschieht und dass wir mit die Ersten im Landkreis Günzburg sind“. Gleichwohl sei man auf diesen Fall vorbereitet. Er hält es vor allem für wichtig, gegenüber den Eltern ruhig zu kommunizieren. Einen Anlass zur Panik gebe es nicht. In einem Elternbrief erklärte der Schulleiter am Donnerstag die Situation.

    Ebenfalls Auswirkungen auf den Schulbetrieb hatte einer der aktuellen Corona-Fälle in der Maria-Theresia-Mittelschule Günzburg.
    Ebenfalls Auswirkungen auf den Schulbetrieb hatte einer der aktuellen Corona-Fälle in der Maria-Theresia-Mittelschule Günzburg. Foto: Bernhard Weizenegger

    Thomas Schulze ist Leiter des Staatlichen Schulamtes in Krumbach. Er spricht von einer „dynamischen Lage“, die jetzt im Norden des Landkreises aufgetreten ist. „Dass deshalb ganze Schulen schließen müssen, sehe ich im Moment nicht“, fügte er gegenüber unserer Zeitung hinzu. Das Schulamt hat sich bereit erklärt – obwohl formal dafür nicht zuständig –, für Schulen aller Schularten während der Corona-Pandemie koordinierende Arbeiten zu übernehmen, auch für die weiterführenden. Das betrifft damit insgesamt 71 Schulen im Kreisgebiet. Für Schulleiter, Mitglieder der Schulleitungen und die Sekretariate ist seit Mittwoch beim Schulamt eine eigene Hotline eingerichtet. Stundenweise kann dieser Personenkreis dort anrufen, um auf Fragen schnellstens eine Antwort zu erhalten. Wenn es etwas kniffliger wird, halten die dort eingesetzten Lehrkräfte mit dem Gesundheitsamt Rücksprache. Öffentlich ist diese Nummer nicht.

    Maske tragen auch im Unterricht an der FOS/BOS Krumbach

    Schulleitungen sind besorgt, dass auch in ihren Häusern bald auf einen Corona-Fall reagiert werden muss. So weit soll es am besten nicht kommen. Deshalb hat nach Informationen unserer Zeitung die Direktorin der Fachober- und Berufsoberschule Krumbach auch weiterhin verfügt, Hygienemasken am Unterrichtsplatz zu tragen. Elvira Seibold sieht darin ein solidarisches, gemeinschaftliches Verhalten, das der Prävention dient und auch dem Schutz von Risikopatienten unter Schülern und Lehrern. „Wir haben sehr viele Abschlussschüler, auch aus anderen Landkreisen mit höheren Inzidenzzahlen“, so Seibold. Ihnen solle so lange wie möglich Präsenzunterricht ermöglicht werden.

    Kultusminister Michael Piazolo hatte die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab Jahrgangsstufe fünf bereits vor Tagen für beendet erklärt. Schulamtsdirektor Schulze zufolge kann in begründeten Einzelfällen (zum Beispiel Rücksichtnahme auf die Gesundheit eines Schülers oder Lehrers) das Tragen der Maske auch am Platz angeordnet werden. „Grundsätzlich ist das aber nicht rechtens.“ (mit adö)

    Lesen Sie dazu den Kommentar von Till Hofmann:

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