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Landkreis Günzburg: Corona: Warum das Günzburger Landratsamt keine Namen nennt

Landkreis Günzburg

Corona: Warum das Günzburger Landratsamt keine Namen nennt

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    Die Information, welche Schulen von Corona-Fällen betroffen sind, wird vom Günzburger Landratsamt nicht herausgegeben. Dafür gibt es jedoch einen guten Grund.
    Die Information, welche Schulen von Corona-Fällen betroffen sind, wird vom Günzburger Landratsamt nicht herausgegeben. Dafür gibt es jedoch einen guten Grund. Foto: Bernhard Weizenegger

    Erneut hat das Günzburger Landratsamt mitgeteilt, dass drei Klassen einer Schule im südlichen Kreisgebiet in Quarantäne müssen. Die positiv getestete Person komme aus einem anderen Landkreis, habe jedoch Kontakt mit den betreffenden Schülern gehabt, heißt es in der Presseinformation vom Freitag. Um welche Schule es sich handelt, wurde – wie immer – nicht gesagt. Mehr als 380 Menschen waren seit Beginn des Schuljahres bereits wegen vereinzelter Corona-(Verdachts-)Fälle in jetzt vier Schulen, einem Hort und einem Kindergarten in häuslicher Quarantäne. Um welche Einrichtungen es sich handelte, kam immer erst im Nachhinein heraus. Und genau darum wächst der Unmut der Bürger. Jenny Schack, Sprecherin des Landratsamts Günzburg, erklärt, warum das so ist.

    Datenschutz verbietet es dem Landratsamt Günzburg, genauere Informationen zu geben

    Sie kann den Ärger der Bürger nachvollziehen. „Wir würden manche Dinge schon gerne einfacher gestalten, aber wir müssen uns an die Datenschutzrichtlinien halten.“ Nach diesen Richtlinien ist es dem Landratsamt nicht erlaubt, Informationen herauszugeben, die Rückschlüsse auf die infizierte Person zulassen. „Wir sagen ja schon, dass es beispielsweise eine Schule ist und welche Klassen in Quarantäne müssen. Wenn wir jetzt auch noch preisgeben würden, welche Schule betroffen ist, würden wir im Prinzip mit dem Finger auf das Kind oder die Lehrkraft zeigen“, erklärt Schack.

    Gleichzeitig sei ihr völlig klar, dass der Schulname innerhalb kurzer Zeit sowieso durchsickere und entsprechend auch bekannt werde, welche Personen betroffen seien. Der große Unterschied: Die dafür notwendigen Informationen sind in dem Fall nicht vom Landratsamt verbreitet worden.

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    Identität von Infizierten darf nicht ohne triftigen Grund weitergegeben werden

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) schreibt dazu auf seiner Internetseite: „Werden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie personenbezogene Daten erhoben, werden in den meisten Fällen Bezüge zwischen Personen und deren Gesundheitszustand hergestellt. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich um Gesundheitsdaten, die nach Artikel neun der Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt sind.“

    Als datenschutzrechtlich legitime Maßnahme gelte nach Angaben des BfDI unter anderem Folgendes: „Die Offenlegung personenbezogener Daten von nachweislich infizierten oder unter Infektionsverdacht stehenden Personen zur Information von Kontaktpersonen ist nur rechtmäßig, wenn die Kenntnis der Identität für die Vorsorgemaßnahmen der Kontaktpersonen ausnahmsweise erforderlich ist.“

    Am SKG in Krumbach wurden die Eltern der betroffenen Schüler umgehend informiert

    Und erforderlich sei diese Information für die Eltern eben nur dann, wenn das eigene Kind betroffen sei, erklärt Schack. „Die Eltern werden sehr schnell informiert, sobald der Infektionsverdacht verifiziert ist.“ Im Umkehrschluss könne man sich als Elternteil darauf verlassen: „Wenn ich nicht informiert wurde, dann ist es auch nicht die Schule, die meine Kinder besuchen.“

    Das bestätigt auch Norbert Rehfuß, Schulleiter des Simpert-Kraemer-Gymnasiums (SKG) in Krumbach, an dem vor Kurzem sechs Klassen und vier Lehrer wegen einer infizierten Lehrkraft in Quarantäne mussten. „In dem Moment, als wir von dem Corona-Fall erfahren haben, habe ich die betroffenen Schüler aufgefordert, sofort ihre Eltern zu informieren und sich abholen zu lassen.“ Ab diesem Zeitpunkt hätten sowieso alle Eltern Bescheid gewusst. Trotzdem sei zusätzlich eine direkte Info an die Eltern der betroffenen Klassen geschickt worden. Für die Oberstufe, die nicht mehr in Klassen aufgeteilt ist, ging die Info an alle raus. „Es gibt dann natürlich sofort Rückfragen“, sagt Rehfuß.

    Betroffene im Landkreis sind schon verbal angegangen worden

    Doch dass die Nachricht, welche Schule von dem Fall betroffen ist, landkreisweit sofort bekannt gegeben wird, ist in seinen Augen nicht unbedingt notwendig: „Die Frage ist, was man als Unbeteiligter mit der Information anfangen will und ob man auf diesem Weg nicht einer gewissen Hysterie Vorschub leistet.“ Dass betroffene Schüler oder gar ganze Familien verbal angegangen wurden, hat Rehfuß noch nicht mitbekommen. „Falls das vorgekommen ist, ist nichts zu uns vorgedrungen.“

    Andere Erfahrungen hat man am Landratsamt in Günzburg gemacht. „Wir haben Fälle gehabt, in denen Betroffene wirklich massiv angegangen wurden, obwohl sie natürlich nichts dafür können“, erzählt Schack. In einem anderen Fall habe der Elternbeirat herausgefunden, welche Schule betroffen sei, sodass Gerüchte über Corona-Infektionen in Umlauf gekommen seien – bevor das Landratsamt habe aufklären können, dass die Corona-Tests der Betroffenen negativ gewesen seien.

    Eltern werden informiert und müssen sich nicht beim Landratsamt melden

    Dass die datenschutzrechtliche Regelung mehr Arbeit für das Landratsamt bedeutet, bestätigt Schack ohne zu zögern. „Wir müssen abwägen, was praktikabel ist. Auf der einen Seite versuchen wir, die Öffentlichkeit schnellstmöglich zu informieren, auf der anderen Seite wollen wir niemanden an den Pranger stellen.“ Den Eltern müsse jedoch klar sein, dass sie nicht unwissend gehalten würden. Man müsse nicht beim Landratsamt anrufen und nachfragen, wenn eine Schule oder ein Kindergarten einen Corona-Fall habe. Betroffene würden in jedem Fall kontaktiert.

    Auch Norbert Rehfuß betont, dass die Eltern der Kontaktpersonen in jedem Fall sofort informiert würden – unabhängig davon, ob die Schule in den Medien namentlich genannt werde oder nicht.

    Die in Quarantäne befindlichen Schüler und Lehrer der SKG wurden alle negativ getestet (wir berichteten), die Zwölftklässler sind bereits wieder in der Schule. Ab Montag dürfen dann auch alle anderen wieder zurückkehren. Die infizierte Lehrkraft sei auf dem Weg der Besserung, versichert Rehfuß. „Wir haben die Aufregung hinter uns gebracht“, sagt er. „Es war eine interessante Erfahrung – aber wenn es geht, wollen wir die nicht noch einmal wiederholen.“

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