Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Günzburg: Corona-Todesfälle und die Statistik: Große Dunkelziffer im Landkreis Günzburg?

Landkreis Günzburg

Corona-Todesfälle und die Statistik: Große Dunkelziffer im Landkreis Günzburg?

    • |
    Am Dienstag hat das LGL zwei weitere Todesfälle im Landkreis im Zusammenhang mit Corona gemeldet.
    Am Dienstag hat das LGL zwei weitere Todesfälle im Landkreis im Zusammenhang mit Corona gemeldet. Foto: Christian Kirstges

    Gibt es ein Problem bei der Corona-Statistik – eine große Dunkelziffer bei den Todesfällen? Das zumindest meint ein Mann, der sich an unsere Redaktion gewandt hat. Er habe im Gesundheitssektor gearbeitet und sagt, dass nach der offiziellen Genesung von Corona-Patienten kein Zusammenhang mehr mit der Erkrankung hergestellt werde, sollten sie nach ein paar Wochen oder Monaten doch versterben. Insbesondere Herzinfarkte würden auftreten, gerade auch bei Personal im Gesundheitsbereich, das in der ersten Welle stark eingebunden war. Außerdem müsse Personal (corona)krank zur Arbeit kommen. Aus Angst vor Repressalien möchte er an dieser Stelle nicht genannt werden. Ist das plausibel?

    Der Ärztliche Direktor der Kreisklinik Günzburg, Dr. Ulrich Kugelmann, erklärt, die Todesursache werde auf dem Totenschein nach der ärztlichen Leichenschau eingetragen, relevante Erkrankungen würden in einer Kausalitätskette aufgeführt. Spiele eine Covid-19-Erkrankung eine wesentliche Rolle, so stehe die Todesursache in Relation mit einer Infektion mit dem Coronavirus. Bestehe nur eine nachgewiesene Infektion und stehe diese aus medizinischer Sicht nicht in Relation, „so ist nach geltenden Bestimmungen die Infektion mit dem neuartigen Coronavirus aber bei den sonstigen Erkrankungen auf dem Totenschein zu vermerken“. Statistische Auswertungen würden Gesundheitsämtern und nationalen Statistikbehörden obliegen. Eine Todesursache Wochen oder Monate nach überstandener Covid-19-Erkrankung mit dieser in Zusammenhang zu bringen, sei aus medizinischer Sicht eher unwahrscheinlich, könne aber vereinzelt möglich sein.

    Ärztlicher Direktor der Klinik Günzburg: Oft stimmen Angehörige Obduktion nicht zu

    Bei Obduktionen müsse unterschieden werden zwischen der durch einen Gerichtsmediziner, die von der Staatsanwaltschaft zur Klärung der Todesursache bei einem nicht natürlichen Tod oder einer ungeklärten Todesursache angeordnet wird, und der durch einen Pathologen zur Klärung der Todesursache bei unklaren Krankheitsbildern. „Letztere bedarf zwingend der Zustimmung der Angehörigen.“ Auch wenn eine solche Obduktion im Interesse der Medizin und der behandelnden Ärzte wäre, erklärt Kugelmann, „so wird doch leider die Zustimmung hierzu durch Angehörige häufig nicht erteilt“. In anderen europäischen Ländern gelte für Obduktionen eine andere Gesetzeslage, sodass dort wesentlich mehr obduziert werde.

    In den Kreiskliniken gebe es keine Erkenntnisse, inwieweit an Covid-19 Erkrankte an Spät- oder Langzeitfolgen leiden. Diese Patienten würden nach der Akutbehandlung, wenn nötig, in Rehakliniken verlegt, oder bei leichteren Verläufen durch Hausärzte weiter betreut. „Nach Entlassung aus der Anschlussheilbehandlung übernehmen niedergelassene Fachärzte und die Hausärzte die weitere Behandlung.“

    Durch Corona-Untersuchungen kommen auch andere Krankheiten zutage

    Bekannt sei jedoch, dass langzeitbeatmete Patienten häufig einer aufwendigen Entwöhnung von der Beatmung sowie intensiver Rehamaßnahmen bedürften, und dass Patienten nach überstandener Erkrankung in den Wochen danach häufiger wegen unspezifischer Allgemeinsymptome wie Schmerzen im Brustbereich oder aufgepfropfter Infektionen mit Bakterien infolge einer Schwächung des Immunsystems behandelt werden müssten. Auch würden durch umfangreiche Untersuchungen im Rahmen einer Infektion mit dem Coronavirus bei manchen Patienten Grunderkrankungen wie Tumore, Leukämien und Ähnliches entdeckt, die bislang unerkannt waren und für den weiteren Krankheitsverlauf entscheidend seien.

    Zweifelsohne gebe es beim medizinischen Personal vereinzelt Infektionen mit dem Virus bedingt durch die berufliche Tätigkeit. „Eine solche arbeitsbedingte Infektion wird als Verdacht auf eine Berufskrankheit den Berufsgenossenschaften gemeldet und dort weiter verfolgt. Bis Anfang Juli 2020 wurden in Deutschland rund 6000 Covid-19-Erkrankungen bereits als Berufskrankheit anerkannt.“

    Kein infiziertes Personal in Kreiskliniken zur Arbeit verpflichtet

    Entgegen früheren, anders lautenden Meldungen sei an den Kreiskliniken zu keiner Zeit infiziertes oder positiv getestetes Personal zur Arbeit herangezogen worden, solange Symptome bestanden oder vom Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet war. Von der vom Robert-Koch-Institut eingeräumten Möglichkeit des Arbeitseinsatzes von infiziertem Personal auf Covid-19-Stationen im Rahmen der Sicherstellung der Patientenversorgung im Notfall als Reserve „wurde hier bisher nie Gebrauch gemacht“.

    Das Landratsamt ergänzt, dass die Feststellung und die Zusammenhangsbeurteilung der Todesursache durch den jeweiligen Arzt erfolge, der die Leichenschau durchführt – „eine Aufnahme in die Todesfallstatistik im Hinblick auf einen Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung hat dabei keine zeitliche Befristung, sondern erfolgt anhand der durch den leichenschauenden Arzt übermittelten Angaben“. Ansonsten könne man keine Auskunft geben, da dies weitgehend den Bereich der individuellen Patientenversorgung betreffe. Darüber werde man nicht immer informiert.

    Jeder mit Corona-Nachweis kommt in die Statistik

    Der Zeitpunkt des Todes ist für die Meldung jedenfalls irrelevant, erläutert das Robert-Koch-Institut (RKI): In die Statistik gingen Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis der Viruserkrankung vorliege und bei denen es einen Bezug auf die Infektion gebe. Das Risiko, an Covid-19 zu sterben, sei bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen höher, daher sei es häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die Infektion direkt zum Tod beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar daran verstorben sind, als auch Personen, die mit Corona starben, würden derzeit erfasst.

    Wie der Fall übermittelt wird, liege im Ermessen des Gesundheitsamts. Bei einem Großteil werde „verstorben an“ notiert. Bürger, die zu Lebzeiten nicht auf Covid-19 getestet wurden, aber in Verdacht stehen, daran verstorben zu sein, könnten post mortem untersucht werden. Darüber hinaus werde in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung ans Gesundheitsamt gesendet. Dort sei ein Abgleich mit den Meldedaten möglich, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit steht. Jede Person mit Virus-Nachweis gehe in die Zahl der Covid-Fälle ein, unabhängig vom Verlauf.

    In Günzburger Altenheim war positiv getestetes Personal im Einsatz

    Wie das Landesamt für Gesundheit (LGL) erklärt, lägen Informationen zur Todesursache bei gemeldeten Corona-Fällen bei etwa 95 Prozent der Fälle vor, von denen wiederum etwa 87 Prozent an Covid-19 und 13 Prozent an einer anderen Ursache verstorben seien. Sollte jemand versterben, der zu einem vorherigen Zeitpunkt als Corona-Fall erfasst war, werde der Status im Meldewesen angepasst. Grundlage sei, dass der Tod dem Gesundheitsamt bekannt sei und in zeitlichem sowie medizinischem Kontext zur Virus-Infektion stehe. Grundsätzlich beinhalteten Covid-19-Meldedaten keine Aussagen zum Status der Genesenen. Deren Anzahl beruhe auf einer Schätzung, die sich an den Kriterien des RKI orientiere.

    In Günzburg war das Altenheim der Heiliggeist-Spitalstiftung besonders stark von Corona betroffen. Dazu erklärt die Stadt als Trägerin, dass positiv getestetes, symptomfreies Personal mit Genehmigung durch das Gesundheitsamt zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Betreuung der Bewohner eingesetzt werden konnte. „Der Einsatz war auf die Betreuung von ausschließlich ebenfalls positiv getestete Bewohner beschränkt.“ Es sei organisatorisch sichergestellt gewesen, dass kein Kontakt zu negativ getesteten Beschäftigten oder Bewohnern bestand. Das Personal habe keine Krankheitssymptome aufweisen dürfen. „Selbstverständlich musste kein Angestellter gegen seinen Willen zum Dienst erscheinen.“ Das Personal sei hoch motiviert gewesen, betont Sprecherin Julia Ehrlich.

    31 corona-positive Mitarbeiter in BRK-Altenheim

    Der Geschäftsführer des BRK-Kreisverbands Günzburg, Daniel Freuding, erklärt, dass die Mitarbeiter in Pflege, Rettungsdienst und anderen Bereichen glücklicherweise von schweren Corona-Verläufen, Spätfolgen oder Todesfällen bislang verschont geblieben seien. Im Seniorenzentrum seien es (Stand Montag) 31 positiv getestete Mitarbeiter, im Rettungsdienst gebe es kein an Corona erkranktes Personal. Aufgrund der generellen massiven Personalknappheit habe man beim Gesundheitsamt Sondergenehmigungen für die Beschäftigung positiv getesteter, aber symptomfreier Mitarbeiter beantragt. Es seien bereits drei Sondergenehmigungen erteilt worden, so Freuding.

    Angefragt hatte unsere Redaktion auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, dem Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung Donau-Iller, der Rummelsberger Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt, dem Dominikus-Ringeisen-Werk, der Sozialstation Günzburg, den Bezirkskliniken Schwaben, dem Therapiezentrum Burgau und den Johannitern. Dort gab es jeweils die Auskunft, dass man keine Kenntnis über derartige Fälle habe und krankes Personal sowieso nicht eingesetzt werde. Die Fachklinik Ichenhausen antwortete trotz erneuter Anfrage nicht.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden