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Landkreis Günzburg: Corona: So sollen die Feiertage im Landkreis Günzburg gefeiert werden

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Corona: So sollen die Feiertage im Landkreis Günzburg gefeiert werden

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    Wegen Corona gelten auch bestimmte Regeln für die Feiertage.
    Wegen Corona gelten auch bestimmte Regeln für die Feiertage. Foto: Bernd Hohlen (Archiv)

    Allerheiligen, Volkstrauertag, St. Martin und Weihnachten stehen vor der Tür. Landrat Hans Reichhart hat daher mit den Dekanen der katholischen und evangelischen Kirche im Landkreis Günzburg gesprochen, um gemeinsam eine Linie zu finden, wie man zugleich gedenken, feiern und den Regelungen aus der bayerischen Corona-Ampel entsprechen kann.

    Der Volkstrauertag gehört als Tag des Erinnerns und Mahnens zu den wesentlichen Veranstaltungen im Jahreskalender. Gleichzeitig ist der Volkstrauertag auch geprägt von der Teilnahme vieler Menschen, die den Corona-Risikogruppen zuzurechnen sind. Im Gespräch mit dem katholischen Dekan Klaus Bucher und dem evangelischen Dekan Jürgen Pommer wurde vereinbart, dass beide darauf hinwirken, dass Ansprachen, die üblicherweise an Ehrenmalen gehalten werden, im Anschluss an die Gottesdienste in den Kirchen gehalten werden können. Kranzniederlegungen werden anschließend durch den Bürgermeister allein oder bereits im Vorfeld erfolgen.

    Herausforderungen an Allerheiligen im Kreis Günzburg

    Für kirchliche Feste wurde in der aktuellen Fassung der Infektionsschutzverordnung eine Teilnahmebegrenzung unter freiem Himmel abgeschafft. Dies wird den Landkreis Günzburg gerade an Allerheiligen vor Herausforderungen stellen. Gleichzeitig ist es wichtig, an diesem Tag des Miteinanders und Gedenkens auch die so wichtige Mitmenschlichkeit und Gemeinschaft abzubilden, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Der Landkreis ist daher mit den Kirchen übereingekommen, dass an Allerheiligen auf den Friedhöfen eine Maskenpflicht besteht, sodass zwischen Einzelpersonen beziehungsweise Familienverbünden „lediglich“ der entsprechende Abstand gehalten werden muss.

    Für St. Martin gilt, dass die Umzüge der Grundschulen und Kita- beziehungsweise Kindergartengruppen nicht verboten werden, aber sie nur in den Verbünden der Klasse oder der Gruppe stattfinden dürfen. Die Kinder müssen dabei auch keine Maske tragen, die Erwachsenen hingegen schon; die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln gelten auch hier.

    Weihnachten als Fest der Familie und der Hoffnung ist gerade in der aktuellen Zeit für viele Menschen von besonderer Bedeutung. Dazu gehören auch die Gottesdienste. Hier ist der Landkreis mit den Dekanen so verblieben, dass die Gottesdienste möglichst unter freiem Himmel veranstaltet werden. Entsprechend den Regelungen zu Allerheiligen, würde der Landkreis auch hier gegebenenfalls eine Maskenpflicht aussprechen, sofern dies von den Kirchen gewünscht wird. (zg, cki)

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