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Landkreis Günzburg: Corona: Noch sind kaum Lockerungen im Kreis Günzburg möglich

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Corona: Noch sind kaum Lockerungen im Kreis Günzburg möglich

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    Für die Schulen werden die Corona-Regeln wieder angepasst.
    Für die Schulen werden die Corona-Regeln wieder angepasst. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Im Bereich Kultur, Fitnessstudios und Sport wurden mit der Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung vom 18. Mai Lockerungen bei einer Inzidenz von unter 100 verkündet. Da derzeit noch nicht absehbar ist, wann der Landkreis Günzburg diese Inzidenz unterschreiten wird, sind diese Lockerungen für den Landkreis vorerst nicht möglich. Sollten sich Änderungen ergeben, wird der Landkreis zeitnah informieren, teilt das Landratsamt mit.

    Für Schulen und Kindergärten gelten indes ab Dienstag, 25. Mai, grundsätzlich Erleichterungen, wenn der Landkreis Günzburg die Inzidenz von 165 weiterhin unterschreitet. Dann können Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder und Vorschulkinder (Kinder, die 2021/2022 eingeschult werden) öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). Erst einmal sind aber natürlich Pfingstferien.

    Corona: Ab 7. Juni werden die Regeln weiter gelockert

    Dieser eingeschränkte Regelbetrieb gilt dabei nur für die Betreuung von Vorschulkindern und für die Betreuung von Schülern. Für die anderen gilt weiterhin, dass die Einrichtung grundsätzlich geschlossen ist und nur Notbetreuung angeboten werden darf.

    Ab dem 7. Juni gilt bei einer stabilen Inzidenz von 0 bis 50 Präsenzunterricht für alle Schularten und Jahrgangsstufen. Dies ist dann ohne Mindestabstand wieder möglich (auch für schulvorbereitende Einrichtungen). Die Kinderbetreuungen öffnen dann in normalem Regelbetrieb. Bewegt sich die Inzidenz stabil zwischen 50 und 165, gilt Wechsel- und Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen. Die Kindertageseinrichtungen öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

    Kreis Günzburg: Kinder sollen sich zweimal wöchentlich einem Selbsttest unterziehen können

    Bei einer Inzidenz über 165 gelten wieder strengere Regeln: So findet dann Wechsel- und Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe vier statt sowie für Abschlussklassen, einschließlich der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und Fachoberschulen und der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs. Für die restlichen Schularten und Jahrgangsstufen gilt dann Distanzunterricht. Zudem müssen ab einer Inzidenz über 165 die Kinderbetreuungseinrichtungen schließen und können nur eine Notbetreuung anbieten.

    Außerdem soll für die Kinder der Kinderbetreuungseinrichtungen, in Heilpädagogischen Tagesstätten und schulvorbereitenden Einrichtungen die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kinder sich zweimal wöchentlich einem Selbsttest unterziehen können. Hier sollen spezielle Antigen-Selbsttests für Kinder verwendet werden.

    Nach den Pfingstferien: OP-Maske ist Pflicht für Schüler ab Jahrgangsstufe fünf

    Für Schüler ab der Jahrgangsstufe fünf wird das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) auf dem gesamten Schulgelände dann ab dem 7. Juni Pflicht. Eine sogenannte Community-Maske ist nicht mehr ausreichend. Eine Unterrichtsteilnahme der Schüler ist dabei nur möglich, wenn ein aktuelles negatives Testergebnis vorliegt.

    Darüber hinaus sollen Messen ab dem 1. September wieder möglich sein. Voraussetzung hierbei ist eine anhaltend günstige Entwicklung des Infektionsgeschehens.

    Dabei ist zu beachten, dass die entsprechenden Regelungen nur angewendet werden können, wenn der Landkreis Günzburg die entsprechende Inzidenz an fünf Tagen in Folge unterschreitet und eine entsprechende Bekanntmachung ergangen ist. Diese wird auf der Internetseite des Landkreises und im Amtsblatt veröffentlicht. (AZ)

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