Der Umgang mit der Corona-Krise wirft natürlich auch rechtliche Fragen auf. Einige dieser Fragen betreffen die Sitzungen von Stadt- und Gemeinderäten oder des Kreistags und seiner Ausschüsse. Dürfen aus Gründen der Sicherheit Zuhörer von Sitzungen ausgeschlossen werden, obwohl sie grundsätzlich für jedermann zugänglich sein müssen? Was ist im Extremfall, wenn Sitzungen auf längere Zeit abgesagt werden müssen? Dürfen dann die (Ober-)Bürgermeister und der Landrat anstehende Entscheidungen alleine treffen? Darüber wurde kurz bei der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Landkreises debattiert.
Landkreis Günzburg