Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Günzburg: Corona: Das gilt jetzt für den Sport im Landkreis Günzburg

Landkreis Günzburg

Corona: Das gilt jetzt für den Sport im Landkreis Günzburg

    • |
    Omnipräsent wird die Maske am Wochenende an den Fußballplätzen und in den Sporthallen in Schwaben. Seit die Corona-Ampel auf Gelb steht (Sieben-Tage-Inzidenz ab 35), müssen Zuschauer verpflichtend eine Maske tragen.
    Omnipräsent wird die Maske am Wochenende an den Fußballplätzen und in den Sporthallen in Schwaben. Seit die Corona-Ampel auf Gelb steht (Sieben-Tage-Inzidenz ab 35), müssen Zuschauer verpflichtend eine Maske tragen. Foto: Manuel Wenzel

    Die Corona-Zahlen im Landkreis Günzburg steigen und damit steigt auch die Verunsicherung unter den Sportlern, ob und wie sie in diesen Wochen trainieren beziehungsweise Wettbewerbe austragen dürfen. Dazu hat der Bayerische Landessportverband (BLSV) nun aktualisierte Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

    Die Basis für alle Beschlüsse oder Leitlinien seitens der Sportverbände bilden auch weiterhin die Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenkonzept Sport, deren Grundsätze trotz der steigenden Zahlen gültig bleiben. Deshalb betreffen die aktualisierten Vorgaben ausschließlich Zuschauer von Sportveranstaltungen. Diese müssen ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 35 zwingend eine Maske tragen – auch am Platz und selbst bei fest zugewiesenen Sitzplätzen. Bisher galt die Maskenpflicht nur auf den Wegen in den Hallen und Stadien oder dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern möglich war. Im Landkreis Günzburg liegt der Inzidenzwert inzwischen sogar deutlich oberhalb der 50er-Marke, die Corona-Ampel steht auf Rot.

    Die ersten Sportverbände wollen den Ligenbetrieb einschränken - oder einstellen

    Obwohl die Regelungen für das Training unverändert bleiben, gibt es doch eine neue Vorgabe für das gemütliche Beisammensein im Anschluss an die Einheiten. Dabei greifen die privaten Kontaktbeschränkungen, es dürfen also entweder maximal fünf Personen oder Menschen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. Die für die Gastronomie angeordnete Sperrstunde gilt auch für Sport- und Vereinsheime. Um 22 Uhr ist demnach Schluss.

    Zuständig für die Regeln sind die jeweiligen Behörden vor Ort, Hygienekonzepte müssen die jeweiligen Vereine erstellen. Sie müssen sich daran halten. Ob sie ihr Training beziehungsweise ihre Wettkämpfe letztlich auch durchziehen, bleibt allerdings ihnen überlassen. So haben zuletzt etwa die Mindelzeller Fußballer ihre Teilnahme am Ligapokal abgesagt.

    Unterdessen wollen die ersten Sportverbände den Ligenbetrieb „von oben“ einschränken, unterbrechen oder komplett einstellen. Der Bayerische Handball-Verband (BHV) beispielsweise hat am Mittwoch entschieden, den Spielbetrieb bis einschließlich 7./8. November (also für die kommenden drei Wochenenden) abzusagen.

    Die Hallenfußball-Runde ist abgeblasen

    Nicht von dieser Regelung betroffen ist das an diesem Samstag anstehende Heimspiel des VfL Günzburg gegen HBW Balingen-Weilstetten II. Hier sind, wie der gastgebende Verein am Freitag noch einmal unterstrich, im Rahmen bislang geltender und neu hinzugekommener Beschränkungen Zuschauer zugelassen. Hintergrund: Der Drittliga-Aufsteiger spielt unter dem organisatorischen Dach des Deutschen Handball-Bundes (DHB) und dort gelten grundsätzlich dieselben Abstufungen wie zwischen Amateur- und Profifußball, wo regionalliga-abwärts Landesgesetze greifen, während ab der dritten Spielebene aufwärts Bundesrecht angewendet wird.

    Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) blies bereits zu Wochenbeginn die Hallenfußball-Runde für den kommenden Winter ab. Der Freiluft-Fußball in Bayern dagegen bleibt trotz einer stark angestiegenen Sieben-Tage-Inzidenz (66,7 – alle Zahlen laut Robert-Koch-Institut am Freitag, 8 Uhr) vorerst unangetastet. Nach neuesten Angaben aus dem BFV-Präsidium wolle man „zu Beginn der kommenden Woche die ohnehin sehr dynamische Infektionslage neu bewerten“. Andere Fußball-Landesverbände dagegen halten ihren Amateuren schon jetzt Stoppschilder vor die Augen. Im Saarland (69,5) wird vorerst zwei Wochen lang nicht gespielt, auch in Bremen (74,6) ruht in den kommenden 14 Tagen der Ball.

    Spielabsagen sollen nicht sanktioniert werden

    Ebenfalls im Spielmodus bleibt der Bayerische Tischtennis-Verband (BTTV). In einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung heißt es, das Präsidium habe „unter Abwägung aller Umstände beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt bis zunächst 1. November den Spielbetrieb fortzusetzen“. Kurz vor dem bayerischen Beschluss hatte das Präsidium des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) über Maßnahmen im Spagat zwischen der Fürsorgepflicht für die Sportler und dem Versuch, den Spielbetrieb fortzusetzen, beraten. Am Ende der Gespräche stand die Formulierung: „Flexible Lösungen erhalten in der aktuellen Lage den Vorzug vor generellen Absagen.“ Gegebenenfalls solle „mit lokalen Unterbrechungen auf das regional komplett unterschiedliche Infektionsgeschehen reagiert werden“.

    Augenscheinlich gilt in allen bayerischen Sportverbänden die Leitlinie, Spielabsagen seitens der Vereine nicht zu sanktionieren und auch nicht groß nachzuhaken, ob sie belegbar aus triftigem Grund oder lediglich vorsichtshalber beziehungsweise aus Verunsicherung erfolgt sind. Der BFV präzisierte unmittelbar vor diesem Wochenende noch einmal seine Regeln für kostenfreie Spielverlegungen. Demnach kann jeder Verein ab einem Vor-Ort-Inzidenzwert von 50 eine anstehende Partie kostenlos verschieben lassen; die Zustimmung des Gegners ist nicht nötig.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden