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Landkreis Günzburg: Corona-Ampel: Der Landkreis Günzburg ist jetzt dunkelrot

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Corona-Ampel: Der Landkreis Günzburg ist jetzt dunkelrot

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    Die Corona-Ampel zeigt dunkelrot. Im Landkreis Günzburg müssen deshalb ab 29. Oktober 2020 alle Schüler einen Mund-Nase-Schutz tragen. Für die Bürger in der Region bleibt es nicht bei dieser zusätzlichen Vorgabe.
    Die Corona-Ampel zeigt dunkelrot. Im Landkreis Günzburg müssen deshalb ab 29. Oktober 2020 alle Schüler einen Mund-Nase-Schutz tragen. Für die Bürger in der Region bleibt es nicht bei dieser zusätzlichen Vorgabe. Foto: Boris Rössler, dpa

    Die Corona-Ampel im Landkreis Günzburg steht jetzt auf dunkelrot. Wie Landrat Hans Reichhart soeben bei einer von Landkreis und Stadt Günzburg veranstalteten Pressekonferenz mitteilte, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region an diesem 28. Oktober 2020 bei 125 und übertrifft damit den Schwellenwert 100 deutlich.

    Erheblichen Anteil an dieser sehr dynamischen Entwicklung (einen Tag vorher war noch ein Wert von 87 angegeben worden) hat ein Vorfall am Alten- und Pflegeheim der Heiliggeist Spitalstiftung in Günzburg. Eine dort lebende Frau war vor wenigen Tagen während eines Krankenhaus-Aufenthalts corona-positiv getestet worden. Das Landratsamt ordnete daraufhin unverzüglich eine Sammeltestung aller Bewohner und Mitarbeiter an. Das schockierende Ergebnis übermittelte nun Oberbürgermeister Gerhard Jauernig: 28 der insgesamt 79 Bewohner und vier von 80 Mitarbeitern sind corona-positiv.

    Was jetzt im Heiliggeist-Spital getan wird

    Das Gesundheitsamt des Landkreises Günzburg ordnete bereits am Dienstag umgehend die Quarantäne für das Haus an. Die Angehörigen der Altenheim-Bewohner wurden vom Träger der Einrichtung entsprechend unterrichtet. Stadt und Landkreis gemeinsam haben sich in „perfektem Miteinander“ (Jauernig) zu folgenden Schritten entschlossen:

    Positiv getestete Bewohner des Heiliggeist-Spitals bleiben, sofern sie keine Symptome aufweisen, vor Ort. Fünf betroffene Männer und Frauen wurden mit Hinweis auf ihr Krankheitsbild vorsorglich ins Kreiskrankenhaus überführt, wo sie derzeit stationär versorgt werden.

    Die meisten der 51 negativ getesteten Bewohner werden ebenfalls im Alten- und Pflegeheim versorgt. Zum Eigenschutz wurden inzwischen vier Bewohner mit negativem Testergebnis ins Wahl-Lindersche-Altenheim in Günzburg verlegt, drei weitere befinden sich nun im Kreisaltenheim in Burgau. Laut Reichhart kommen darüber hinaus zwei Senioren vermutlich ins Isabella-Braun-Heim in Jettingen-Scheppach.

    Alle Mitarbeiter und Bewohner werden im Drei-Tage-Rhythmus wiederholt auf das Corona-Virus getestet.

    Was nun für die Bürger in der Region gilt

    Mit Blick auf die Corona-Fallzahlen im Landkreis betonte Reichhart, dass mit dem Eintritt in die Stufe dunkelrot verschiedene weitere Einschränkungen für die Bürger einher gehen. Konkret gilt ab 29. Oktober 2020:

    Maskenpflicht an allen Schularten. Das gilt nun auch in den Grundschulen. Thomas Schulze, Leiter des Schulamtes Krumbach, stellt sich hinter den Beschluss des Landratsamtes, die Maskenpflicht im Unterricht an den Grundschulen im Landkreis Günzburg einzuführen: „Wir stehen völlig dahinter und setzen das genau so um, wie das Landratsamt es vorgibt. Und: Ja, es ist machbar.“ Die Maskenpflicht werde in Absprache mit den Grundschulleitern im Landkreis umgesetzt. Ihm sei natürlich bewusst, dass es die Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht im Unterricht – gerade an den Grundschulen – gibt, sagt der Schulamtsdirektor. „Aber“, betont Schulze, „das Infektionsgeschehen geht aktuell dermaßen hoch, da können wir uns nicht aus der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nehmen.“

    Maskenpflicht an Warteschlangen, zum Beispiel vor Geschäften, und überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen – auch im Freien.

    Maskenpflicht auf dem Gelände aller Friedhöfe in der Region. Das sei vor allem im Hinblick auf die Gedenktage Allerheiligen und Allerseelen unumgänglich, führte der Landrat aus.

    Das gilt außerdem noch

    Im Bereich der Gastronomiesieht die Änderung der siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine längere Sperrstunde vor. Sie gilt nun schon von 21 Uhr (bisher 22.00 Uhr) bis 6 Uhr morgens. Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist im selben Zeitkorridor ebenfalls von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

    Während der Sperrstunde ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken jedoch erlaubt.

    Aber nicht nur die Sperrstunde ändert sich: Es gelten nun auch strengere Werte für Veranstaltungen wie beispielsweise Vereins- und Parteisitzungen sowie in Kulturstätten und Kinos. Dort sind – wie für Tagungen, Messen und Kongresse – nun maximal 50 Personen als Teilnehmer erlaubt, unabhängig vom eigenen Hygienekonzept. Auch bei Sportveranstaltungen wird die Zuschauerzahl auf 50 begrenzt.

    Private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage oder ähnliche Veranstaltungen, ob zu Hause oder in der Gaststätte, sind weiterhin nur für fünf Personen oder Angehörigen von maximal zwei Hausständen möglich. Sollten die Inzidenzzahlen wieder unter den Wert von 100 fallen, gelten die obigen Regeln nach dem Wortlaut der Verordnung noch weitere sechs Tage vom Zeitpunkt der Unterschreitung an. Dieselbe Fortwirkung der Geltungsdauer ist auch für die Regelungen zu den Inzidenzgrenzwerten 50 und 35 festgelegt.

    Das Überschreiten der 100er-Inzidenz wirkt sich jedoch (wie auch schon beim Überschreiten der 35er und 50er Inzidenz) nicht automatisch auf die Kindergärten oder Schulen aus.

    Für Kindergärten gilt weiter das gesonderte Hygienekonzept des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales. Im Rahmen dieses Konzeptes, dass unabhängig vom Überschreiten der bayerischen Corona-Ampel ist, befand sich der Landkreis Günzburg mit Erreichen der Inzidenz von 35 in Stufe zwei.

    Diese Stufe zwei wird im Landkreis Günzburg nun auch mit dem Überschreiten der 100er Inzidenz beibehalten. Ziel des Landkreises bleibt es, Schulen und Kindergärten soweit wie möglich offen zu halten. Es obliegt dem Gesundheitsamt, die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens in den Schulen und Kindergärten täglich neu zu bewerten und über etwaige Folgen zu entscheiden.

    Gemeinschaft heißt auch, dass man miteinander gedenkt. Das ist weiterhin möglich. Allerdings wird am Allerheiligen-Wochenende und an Allerseelen eine Maskenpflicht auf Friedhöfen im Landkreis verhängt. Dies gilt konkret für den Zeitraum vom 31. Oktober bis einschließlich 2. November 2020. Blasmusikkapellen können wegen des Mundschutzes entsprechend nicht auf dem Friedhof spielen; sie dürfen als Ausweichmöglichkeit jedoch angrenzende Plätze und Straßen nutzen, die sich hierfür eignen.

    Jauernig und Reichhart appellieren: Kontakte beschränken!

    Reichhart und Jauernig betonten unisono, dass die zusätzlichen Maßnahmen die Bürger mitnichten dazu animieren sollen, sich in ihren eigenen vier Wänden einzusperren. „Aber sie müssen ihre Kontakte beschränken“, sagte der Oberbürgermeister und der Landrat fügte motivierend hinzu: „Wir alle haben die Chance zu zeigen, wir stehen als Gesellschaft zusammen.“ (mit zg und loto)

    Update:Landratsamts-Sprecherin Jenny Schack erklärt auf Anfrage unserer Zeitung, dass die von der Kreisverwaltung verfügten Regeln bis Ende der Woche gelten, ab Montag haben die vom Freistaat getroffenen Maßnahmen im Nachgang der Beschlüsse von Berlin generelle Gültigkeit. Wie die Staatsregierung am Donnerstag erklärte, können die örtlichen Behörden aber angesichts des lokalen Infektionsgeschehens weitergehende Maßnahmen verfügen. (cki)

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