Ab Donnerstag, 20. Mai, ist im Landkreis Günzburg wieder „Click & Meet“ möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Ladengeschäfte dann wieder für ihre Kunden öffnen. Konkret heißt das: Die Kunden dürfen ins Geschäft gelassen werden, wenn sie ein negatives Test-Ergebnis eines aktuellen Tests nachweisen. Zudem ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Das teilt das Landratsamt Günzburg am Mittwoch mit.
Der Corona-Test (PCR, Antigentest oder Selbsttest) darf höchstens 24 Stunden alt sein. Vollständig geimpfte Menschen oder an Corona genesene Menschen mit Nachweis dürfen ebenfalls „Click & Meet“ in Anspruch nehmen.
Corona-Regeln im Kreis Günzburg: Ein Kunde auf 40 Quadratmetern
Zudem darf die Anzahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher sein als ein Kunde auf 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Der Betreiber muss zudem die Kontaktdaten der Kunden erheben. Für die Kunden und deren Begleitpersonen gilt FFP2-Maskenpflicht und für die Mitarbeiter Maskenpflicht. Ein Hygienekonzept und der Mindestabstand von 1,5 Metern müssen vorhanden und eingehalten werden.
Der Grund für die Änderung ist, dass der Landkreis Günzburg fünf Tage unter einer Inzidenz von 150 als entsprechender Schwellenwert lag. Inzidenzunabhängig dürfen weiterhin Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe öffnen. Ebenfalls inzidenzunabhängig dürfen weiterhin folgende Betriebe öffnen: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenfachfachgeschäfte, Gartenmärkte, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel.
Corona-Lockerungen: Änderung im Krankenhaus- und Pflegeheimbereich
Außerdem macht der Landkreis Günzburg auf folgende Änderung aufmerksam: Die Testpflicht für Beschäftigte und Besucher für Krankenhäuser, vollstationäre Einrichtungen der Pflege, Alten- und Seniorenheime und sonstige Einrichtungen entfällt für genesene und geimpfte Personen.
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