Herbert Eberlein ärgert sich, wenn zu Eröffnungsfeierlichkeiten im öffentlichen Raum die immer gleichen Politiker und Behördenvertreter beieinander sind – als sei dies ein ungeschriebenes Gesetz. Er nimmt vor allem Anstoß an deren großen Zahl. Ob eine Straße oder ein Radweg freigegeben wird: Die Damen und Herren kennen sich von solchen Terminen. Und die weiß-blaue Banderole im Rautenmuster-Design hat irgendeiner der Amtsträger im Kofferraum parat – samt einer ausreichenden Anzahl an Scheren; oder wenn’s eine Nummer größer sein soll an Spaten. In diesem Fall ist genügend Sand beziehungsweise anderes Bodenmaterial vor Ort bereits organisiert.
Ausmaß von politischen Spatenstichen "sprengt jegliche Vernunft"
„Es soll nicht der Eindruck entstehen, ich wäre grundsätzlich gegen solche Aktionen“, stellt der 80-Jährige aus Bubesheim klar, der in seinem Berufsleben über viele Jahre hinweg die Patentabteilung der Leipheimer Firma Wanzl geleitet hat. Die öffentliche Zurschaustellung von Mandatsträgern und Behörden- oder zumindest Abteilungsleitern hat für den Rentner ein Ausmaß angenommen, „das jegliche Vernunft sprengt. Für mich wird der Eindruck erweckt, dass die Staatsdiener nichts Besseres zu tun haben. Auf jeden Fall werden hier Steuergelder verbraten.“
Landrat Hafner schreibt von einer "langen Tradition"
Eberlein hat auf verschiedenen Ebenen nachgebohrt und nach dem Sinn und Unsinn solcher symbolischer Aktionen gefragt. Günzburgs Landrat Hubert Hafner begründet diese Festakte beispielsweise an öffentlichen Gebäuden mit der „langen Tradition“. Entsprechende Ereignisse würde auch der Landkreis Günzburg in einem bescheidenen Umfang feiern. „Bei Vorhaben, die mit Mitteln des Freistaats – zum Teil ganz erheblich – gefördert werden, werden üblicherweise auch die örtlichen Abgeordneten als Zeichen der Anerkennung eingeladen“, so der Landrat. Eine Vorschrift, die Spatenstichaktionen ausdrücklich erlaube oder für erwünscht erkläre, gebe es nicht, „ist aber auch nicht erforderlich“, heißt es abschließend in dem Schreiben vom September 2018. Anlass war damals der Spatenstich anlässlich des Baubeginns der Feuerwache Günzburg.
Gemeinsame Freude am vollbrachten Werk
Günzburgs Stadtbaumeister Georg Dietze sekundierte dem Landrat in seiner schriftlichen Antwort an den Bubesheimer: Es sei eine gute und richtige Tradition, den Bau von öffentlichen Gebäuden gebührend zu feiern. Für die nächste Kindergarteneinweihung lud er den Senior schon mal ein. „Sie werden sehen, dass es im Kern darum geht, sich gemeinsam am vollbrachten Werk zu freuen.“ Auch die durchschnittlichen Kosten gab Dietze für einen Spatenstich an. Sie lägen für die Stadt Günzburg zwischen 50 und 300 Euro. Im Fall der Feuerwache war die Investition am oberen Ende der Skala. „Das war gut investiertes Geld“, fand der Antwortgeber.
Der Zeitaufwand der anwesenden „Spatenstecher“ sei in dieser Berechnung wohl nicht einkalkuliert worden, sagt Herbert Eberlein.
Herbert Eberleins Ziel sind Vorschriften oder Verhaltensregeln
Er hat vor gut zwei Wochen eine Petition an den Landtagsausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport gerichtet. Darin beschwert er sich über die „in letzter Zeit im Landkreis Günzburg immer größer werdende Anzahl von Staatsdienern, die auf Kosten der Steuerzahler an Spatenstichaktionen, Hebaufanlässen und Einweihungsfeierlichkeiten teilnehmen“. Er will erreichen, dass für den genannten Personenkreis Vorschriften oder Verhaltensegeln geschaffen werden, die geeignet sind, die Zahl der Menschen mit Spaten oder anderen symbolischen Gerätschaften zu begrenzen – auf ein „für jeden Steuerzahler zumutbares Maß“.
Aller Voraussicht nach wird sich der Fachausschuss – Vorsitzender ist der Grünen-Abgeordnete Martin Runge – nach der Sommerpause am 9. Oktober damit beschäftigen. Dann wird auch eine Stellungnahme der Staatsregierung zu Eberleins Ansinnen vorliegen. Das Ministerium, das für die Einschätzung zuständig ist und dafür zwei Monate Zeit hat, ist das Haus von Hans Reichhart. Wie Eberlein wohnt auch der Bauminister im Landkreis Günzburg.
Nicht zu beanstanden, "sondern sogar wünschenswert"
Eigentlich kann sich der 80 Jahre alte Petent fast ausmalen, wie die Reaktion ausfallen wird. Denn ihm hat bereits elf Tage vor Weihnachten 2018 Regierungsinspektor Grünwald aus dem Bauministerium geantwortet. Anlass war damals der Spatenstich für den geplanten Radweg zwischen Naichen und Ettenbeuren. Das Überangebot von Vertretern aus der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik hat Eberlein beanstandet. Dagegen schreibt der Beamte, dass gewählte Abgeordnete die Verhältnisse vor Ort kennen sollen und müssen, um die Interessen der Bürger sachgerecht wahrnehmen zu können. Es sei daher nicht zu beanstanden, „sondern sogar wünschenswert, dass diese Politiker im Rahmen ihres Mandats Termine auch außerhalb des Parlaments wahrnehmen“. Die Staatsbauverwaltung werde daher „daran festhalten, Volksvertreter aus den Parlamenten zu Veranstaltungen wie Spatenstichen, Grundsteinlegungen, Richtfesten, Einweihungen o.ä. einzuladen und freut sich über deren Teilnahme“.
In der vergangenen Legislaturperiode erreichten rund 10000 Petitionen den Landtag. Ungefähr drei von zehn werden im Petitionsausschuss behandelt. Die überwiegende Mehrheit kommt in die Fachausschüsse, da die Zuständigkeit eindeutig ist.