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Landkreis Günzburg: BGH-Urteil: Geldabheben am Schalter darf extra kosten

Landkreis Günzburg

BGH-Urteil: Geldabheben am Schalter darf extra kosten

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    Über Entgelte, die eine Bank  für Bareinzahlungen oder        
-auszahlungen am Bankschalter erhebt, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.
    Über Entgelte, die eine Bank für Bareinzahlungen oder -auszahlungen am Bankschalter erhebt, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Foto: Patrick Pleul/dpa

    Kann eine Bank Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter verlangen? Ein Urteil dazu hat der Bundesgerichtshof am Dienstagvormittag verkündet. Und das oberste deutsche Zivilgericht hat durch den unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat entschieden: Banken dürfen seit dem Inkrafttreten des Zahlungsdiensterechts im Jahr 2009 in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen dem Grunde nach

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