Autofahrer liefert sich Verfolgungsfahrt mit der Polizei
Plus Der Mann hat bereits eine ganze Reihe von Einträgen im Bundeszentralregister - und kommt zur Verhandlung in Günzburg zu spät. Ob er eine letzte Chance bekommt?
„Es geht hier für Sie um einiges. Da zählt auch der erste Eindruck. Und Pünktlichkeit ist nicht schwierig“, hatte Richterin Julia Lang zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag am Günzburger Amtsgericht das verspätete Eintreffen des Beschuldigten gerügt. Die Anklageschrift des Staatsanwalts war umfangreich.
Der zum damaligen Zeitpunkt 22-Jährige aus dem nördlichen Landkreis war im August vergangenen Jahres auf seinem Roller nachts in Günzburg mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Die Aufforderung einer Polizeistreife, die die Verfolgung aufgenommen hatte, anzuhalten, ignorierte er. Vielmehr versuchte er, sich einer Kontrolle zu entziehen, indem er sich mit der Polizei ein regelrechtes Fahrzeugrennen lieferte. Der Roller verfügte weder über eine Haftpflichtversicherung, noch war der Angeklagte im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Weiter wurde er beschuldigt, im Dezember 2020 bei einer Auseinandersetzung einer Person eine Bierflasche aus Glas auf den Kopf geschlagen zu haben. Anfang des Jahres kam es zu einem erneuten Vorfall: Dieses Mal war er mit einem Auto – wieder ohne Versicherung und ohne Führerschein – unterwegs. Nachdem die Polizei die Fahrzeugschlüssel sichergestellt hatte, besorgte sich der Angeklagte den Ersatzschlüssel und fuhr nach Hause.
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