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Landkreis Günzburg: Amtsgericht: Frau zeigt Ex-Freund an, kommt damit aber nicht weit

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Amtsgericht: Frau zeigt Ex-Freund an, kommt damit aber nicht weit

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    Eine Frau beschuldigt ihren Ex-Freund, sie geschlagen zu haben.
    Eine Frau beschuldigt ihren Ex-Freund, sie geschlagen zu haben. Foto: dpa (Symbolbild)

    Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Beleidigung: So soll es in einer Beziehung zwischen einer 35-Jährigen und ihrem älteren Freund in Krumbach zugegangen sein. Die Polizei ermittelte. Dann zog die zweifache Mutter ihre Anzeige wieder zurück. Wegen falscher Verdächtigung stand sie jetzt vor dem Günzburger Amtsgericht und sagte erneut, dass ihr Ex-Freund gewalttätig gewesen sei. Bestraft wurde die Frau trotzdem.

    Als sie vor Amtsrichter Martin Kramer die problematische Beziehung schilderte, brach die Angeklagte in Tränen aus. „Er hat mich geschlagen, eingesperrt und mir ein blaues Auge verpasst“, sagte die 35-Jährige. Sie habe sich vier Wochen lang nicht bewegen können, der Freund habe ihr Handy weggenommen: „Das war nicht normal, der hat mich fertiggemacht.“ Im März dieses Jahres hatte die Frau ihren damaligen Freund bei der Polizei Krumbach wegen der gewalttätigen Übergriffe angezeigt. Etwa einen Monat später folgte der Rückzieher, es sei angeblich nur ein Gerangel gewesen. Was sie dazu veranlasst habe, fragte Richter Kramer. „Er hat mich bedroht“, sagte die 35-Jährige, „ich hatte Angst.“

    Bei erster Anzeige gegen ihren Exfreund hatte die Angeklagte blaue Flecken an den Füßen

    Sie war zusammen mit ihrem Freund bei der Polizei, wie eine Beamtin als Zeugin berichtete, doch bei ihrer Vernehmung war der nicht dabei. Die Polizistin hatte bei der ersten Anzeige Fotos von der Frau gemacht, aber lediglich blaue Flecken an den Füßen festgestellt. Die Angeklagte wirkte auf die Zeugin hilflos, instabil und überfordert. Die 35-Jährige hatte sich nach den Verletzungen durch den Ex angeblich ein ärztliches Attest ausstellen lassen – das Schriftstück sei aber verloren gegangen. Einen Gewaltschutzantrag beim Gericht hatte die Frau trotz der Übergriffe nicht gestellt.

    Selbst nach den Attacken sei sie zu ihrem Ex zurück in dessen Wohnung, weil der ihr gedroht habe, die gemeinsamen Kinder im Alter von zehn und 16 Jahren wegzunehmen. Solche Droh-Nachrichten habe die Frau noch vor der Verhandlung per Internet-Kurznachrichten bekommen, sagte ihre Verteidigerin Elisabeth Schweiggart (Krumbach). Die Anwältin informierte das Gericht außerdem, dass ein ärztliches Attest zwar vorliege, dass aber bei der Mandantin „paranoide Schizophrenie“ festgestellt habe, wegen der sie in Behandlung sei.

    In der Verhandlung erneuert sie die Vorwürfe

    Da die Angeklagte ihre Anzeige zurückgezogen hatte, in der Verhandlung die Vorwürfe aber erneuerte, gab Richter Kramer den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Strafvereitelung in Betracht komme. Wegen der Übergriffe läuft gegen den Ex-Freund, der als Zeuge geladen war, aber nicht aussagen musste, laut dem Richter ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.

    Ein Freispruch für die Frau kam für Staatsanwaltschaft und Gericht nicht in Betracht. „Egal welche Variante stimmt“, sagte Richter Kramer, „strafbar wären beide.“ Obwohl er ihr Motiv teils nachvollziehen könne, sei das Anlügen der Polizei nicht zulässig. Mit Zustimmung der

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