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Landkreis Günzburg: Altenheime: Landratsamt sponsert Corona-Schnelltests für Mitarbeiter

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Altenheime: Landratsamt sponsert Corona-Schnelltests für Mitarbeiter

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    Mitarbeiter in Seniorenheimen und Besucher, die Angehörige besuchen, müssen sich ab sofort einem Antigen-Schnelltest unterziehen.
    Mitarbeiter in Seniorenheimen und Besucher, die Angehörige besuchen, müssen sich ab sofort einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn

    Wegen eines starken Anstiegs der Corona-Zahlen gelten seit Dienstag im Landkreis Günzburg strengere Corona-Regeln. Diese gelten, wie berichtet, in Schulen, Pflege- und Seniorenheimen. Welche Einrichtungen außerdem wieder schließen und welche Aktivitäten eingeschränkt werden müssen, erläutert Jenny Schack, Sprecherin am Landratsamt.

    Obwohl die Zahlen über das Wochenende wieder auf unter 200 Corona-Neuinfektionen pro 100000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gesunken waren, hat der Landkreis nun mit einer Allgemeinverfügung und verschärften Corona-Regeln reagiert. Betroffen sind in erster Linie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die laut Landratsamt ein besonders hohes Infektionsgeschehen verzeichnen. „Im Landkreis Günzburg gab es zahlreiche Krankheitsausbrüche in Senioreneinrichtungen, die teilweise auch Todesfälle zur Folge hatten, sodass Maßnahmen getroffen werden müssen, die geeignet sind, weitere solche Ausbrüche zu verhindern“, ist in der Allgemeinverfügung ausgeführt. Die Infektionszahlen ließen sich nicht einem konkreten einzelnen Vorkommen zuordnen, sie verteilten sich flächig über alle Städte und Gemeinden im Landkreis. „Es ist derzeit von einem diffusen Verbreitungsgeschehen auszugehen“, heißt es weiter.

    Besucher von Altenheimen müssen negativen Schnelltest absolvieren

    Deshalb gilt ab sofort, dass Besucher, die Angehörige im Heim besuchen wollen, einen negativen Antigen-Schnelltest absolvieren müssen. Außerdem müssen sich sämtliche Mitarbeiter von Senioren- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zweimal pro Woche einem

    Vor allem Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste seien bisher aus diesem Raster herausgefallen. Diese Gruppe sei deshalb in der Allgemeinverfügung explizit mit aufgenommen worden. „Wir wollen sicherstellen, dass das Virus nicht über Personal eingeschleppt wird.“ Die Schnelltests für die nächsten zwei Wochen – also vier pro Mitarbeiter – „sponsert“ laut Jenny Schack das Landratsamt. „Wir haben genügend Tests bestellt. Wir hoffen jedoch, dass sich die Lage mittelfristig entspannt und nicht dauerhaft Schnelltests vonnöten sind“, so die Sprecherin.

    Schnelltests für Besucher sind kostenfrei

    Die Tests für die Besucher sind kostenfrei, die Kosten übernehmen die jeweiligen Einrichtungen. Bei Besuchern, die eine solche Einrichtung mindestens fünf Mal pro Woche aufsuchen, ist eine zweimalige Testung in einem Abstand von mindestens drei Tagen ausreichend. Der Abstrich werde von geschultem Personal abgenommen und erfolge in einem separaten Raum. Das Ergebnis liegt Schack zufolge nach etwa 20 Minuten vor.

    Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit Dienstag mit 250,34 (Montag 191,30) weit über der Marke von 200 liegt, gelten nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Mittwoch weitere Einschränkungen. So ist der Fahrschulunterricht in Präsenzform untersagt.

    Auch der Musikunterricht an Musikschulen ist nicht mehr möglich. Diese haben bereits geschlossen, bieten aber alternative Unterrichtsformen an. Wochenmärkte dürfen abgehalten werden, sofern sie „etabliert“ seien und regelmäßig stattfinden. Auf diesen Märkten dürfen jedoch nur Lebensmittel angeboten werden. Der Wochenmarkt in Günzburg darf stattfinden, ein Markt für Second-Hand-Ware hingegen nicht.

    Landkreis Günzburg verzichtet auf Alkoholverbot auf ausgewiesenen Plätzen

    Der Landkreis Günzburg sieht davon ab, einzelne Straßen oder Plätze für ein Alkoholverbot auszuweisen. Wer Alkohol trinken möchte, dem sei dies auf öffentlichen Plätzen im Landkreis weiterhin grundsätzlich erlaubt – allerdings nur im Rahmen der sonst geltenden Vorschriften. Eine kleine Feier unter Freunden mit einem Glühwein in der Hand sei nicht möglich, betont Schack.

    Wie die Sprecherin mitteilt, kann das Landratsamt diese Regelungen wieder außer Kraft setzen, wenn der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unterschritten worden ist. Die Entwicklung der Zahlen wird ab sofort täglich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-guenzburg.de veröffentlicht.

    Nach den Schneefällen am Dienstag haben sich viele Eltern auch gefragt, ob ihre Kinder beispielsweise im Günzburger Klingelpark Schlitten fahren dürfen. Dies ist laut Sprecherin möglich, jedoch sollten Kinder und Erwachsene Abstand halten und sich nicht in größeren Gruppen aufhalten.

    Zahl der Todesfälle ist auf 32 gestiegen

    Das Landesamt für Gesundheit hat am Dienstag 2259 Corona-Fälle im Landkreis gemeldet, ein Plus von 93 im Vergleich zum Montag. Die Zahl der Todesfälle ist auf 32 gestiegen. Von der Kreisklinik Günzburg wurden zwei Corona-Patienten auf Intensiv – beide beatmet – und zwölf auf der Isolierstation gemeldet, in Krumbach sind es zwei auf Intensiv, nicht beatmet, und zehn auf der Isolierstation.

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