Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird sich am Dienstagvormittag mit der Kreissparkasse Günzburg–Krumbach beschäftigen. Konkret geht es um den Ärger eines Kunden, der vor geraumer Zeit eine fünfstellige Summe am Schalter abheben wollte. Dieser Vorgang aber war mit einem Dienstleistungsentgelt verbunden, das die Bank haben wollte.
Landkreis Günzburg